RA StB Georg von Streit / StB Olga Heidebrecht[*]

Die deutsche Wirtschaft ist bekannt als stark exportabhängig. Auf der einen Seite führt dies häufig zu Diskussionen mit anderen Ländern, auf der anderen Seite hält der Export als "Motor des Handels" die deutsche Wirtschaft in Gang. Es dürfte daher im allgemeinen nationalen Interesse – und insbesondere im Interesse des BMF – stehen, diesen "Motor" am Laufen zu halten und die Abwicklung der Exporte auch aus administrativer Sicht möglichst unkompliziert zu gestalten. Umso mehr verwundert es, dass die deutsche Finanzverwaltung die Exportwirtschaft nun mit einer neuen Auffassung zur mehrwertsteuerlichen Behandlung von ausfuhrbezogenen Dienstleistungen belastet, die jetzt nicht mehr in allen Fällen als steuerfrei behandelt werden können – wobei es noch zu klären gilt, welche Fälle das genau sind. Das schafft viel Umstellungsaufwand und Verwirrung. Bei vielen Unternehmen sind die Neuregelungen noch nicht "angekommen". Sie wundern sich eher über die geänderte Abrechnungspraxis ihrer Dienstleister. Versuchen diese ihnen zu vermitteln, woraus sich diese Änderungen ergeben, entwickeln sich nicht selten Dispute darüber, wie die – eher rudimentären – Regelungen zu verstehen sind. Darüber, was geschehen ist und welche Folgen sich hieraus ergeben, soll mit diesem Beitrag ein Überblick gegeben werden.

[*] RA StB Georg von Streit und StB Olga Heidebrecht sind in der Steuerabteilung eines DAX 30-Unternehmens in Bonn tätig.

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