Exportorientierte Wirtschaft: Die deutsche Wirtschaft ist bekannt als stark exportabhängig. Etwa jeder vierte Arbeitsplatz hängt vom Export ab.[1] Auf der einen Seite führt dies häufig zu Diskussionen mit anderen Ländern (man denke nur an die von der Trump-Administration verhängten Strafzölle), auf der anderen Seite hält der Export als "Motor des Handels" die deutsche Wirtschaft in Gang.

Unkomplizierte Exporte von besonderer Bedeutung: Es dürfte daher im allgemeinen nationalen Interesse – und insbesondere im Interesse des Bundesfinanzministeriums – stehen, diesen "Motor" am Laufen zu halten und die Abwicklung der Exporte auch aus administrativer Sicht möglichst unkompliziert zu gestalten. Das ist in den letzten Jahren eigentlich ganz gut gelungen. Umso mehr verwundert es, dass die deutsche Finanzverwaltung die Exportwirtschaft nun mit einer neuen Auffassung zur mehrwertsteuerlichen Behandlung von ausfuhrbezogenen Dienstleistungen belastet, die jetzt nicht mehr in allen Fällen als steuerfrei behandelt werden können – wobei es noch zu klären gilt, welche Fälle das genau sind. Das schafft viel Umstellungsaufwand und Verwirrung. Man muss der Finanzverwaltung allerdings zugutehalten, dass sie hierbei Schützenhilfe vom EuGH erhalten hat.

Bisher wenig Kenntnis im Markt: Bei vielen Unternehmen sind die Neuregelungen noch nicht "angekommen". Sie wundern sich eher über die geänderte Abrechnungspraxis ihrer Dienstleister. Versuchen diese ihnen zu vermitteln, woraus sich diese Änderungen ergeben, entwickeln sich nicht selten Dispute darüber, wie die – eher rudimentären – Regelungen zu verstehen sind.

Darüber, was geschehen ist und welche Folgen sich hieraus ergeben, soll im Folgenden ein kurzer Überblick gegeben werden.

[1] https://www.destatis.de, Rubrik "Außenhandel".

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