Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen

 

1.

materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft,[1]

 

2.

familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,

 

3.

Internationales Privatrecht im Familienrecht,

 

4.

Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

[1] BRAK-Mitt. 2003, 125.

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