Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gilt für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz. Nicht entscheidend ist dabei, wie das Gas erzeugt wird. Erfasst wird also auch Gas aus Biogasanlagen, das über das Erdgasnetz verteilt wird.
Ebenfalls erfasst ist die Lieferung von Flüssiggas, das per Tanklastwagen an den Verbraucher transportiert wird und zur Wärmeerzeugung (z.B. Heizen und Kochen) genutzt wird.
Einen Überblick über die begünstigten Gaslieferungen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Gasart | Art der Lieferung | Nutzung | Steuersatz |
---|---|---|---|
Erdgas | Lieferung über das Erdgasnetz | unabhängig von der Nutzung | 7% |
LNG (verflüssigtes Erdgas) | Lieferung per Tanklastwagen | Wärmeerzeugung (z.B. Heizen, Kochen) | 7% |
Biogas | Lieferung über das Erdgasnetz | unabhängig von der Nutzung | 7% |
Bio-LNG | Lieferung per Tanklastwagen | Wärmeerzeugung (z.B. Heizen, Kochen) | 7% |
LPG | Lieferung per Tanklastwagen | Wärmeerzeugung (z.B. Heizen, Kochen) | 7% |
LPG | Abgabe an der Tankstelle | Als Kraftstoff | 19% |
CNG | Abgabe an der Tankstelle | Als Kraftstoff | 7% |
Propangas | Abgabe in Gasflaschen/ Kartuschen | unabhängig von der Nutzung | 19% |
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