Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen
Danach soll § 28 Aba. 5 UStG (neu) regeln, dass im Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 der ermäßigte Umsatzsteuersatz auch für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz gilt.
Nur Gas über das Erdgasnetz privilegiert
Nicht ermäßigt besteuert wird danach weiterhin die Lieferung von Gas über andere Vertriebswege, wie z. B. Tankwagen oder Kartuschen. Ebenso wenig erfasst die Regelung den Tatbestand der Einfuhr von Erdgas, welche unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 6 UStG weiterhin steuerfrei ist, und des innergemeinschaftlichen Erwerbs. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb von Gas über das Erdgasnetz ist laut der Gesetzesbegründung wegen der Ortsregelung in § 3g Ab. 2 UStG nicht möglich. Vielmehr handele es sich hierbei um eine ruhende Lieferung im Inland.
Die Bundesregierung erwartet, dass die steuerpflichtigen Unternehmen diese Senkung 1:1 an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben.
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
22.2539
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
7.4307
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
6.761449
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
4.226
-
Wachstumschancengesetz verkündet
3.8694
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.8921
-
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
1.938
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.472
-
Grundsteuer ab 2025 in Berlin
1.034
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
9263
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
19.11.20249
-
Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung
18.11.2024
-
Grüne wollen Erbschaftsteuer vereinfachen
18.11.2024
-
Einigung über ViDA-Paket
07.11.2024
-
Reformen-Cockpit Steuern
07.11.2024
-
DAC8-Umsetzungsgesetz
06.11.2024
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
21.10.2024
-
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
21.10.2024
-
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
21.10.2024
-
Bürgerbewegung Finanzwende warnt Bundesrat vor Viertem Bürokratieentlastungsgesetz
17.10.2024