Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen

Das Bundeskabinett hat am 14.9.2022 eine Formulierungshilfe für eine gesetzliche Umsetzung der vorübergehenden Senkung des Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz auf 7 Prozent beschlossen.

Danach soll § 28 Aba. 5 UStG (neu) regeln, dass im Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 der ermäßigte Umsatzsteuersatz auch für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz gilt.

Nur Gas über das Erdgasnetz privilegiert

Nicht ermäßigt besteuert wird danach weiterhin die Lieferung von Gas über andere Vertriebswege, wie z. B. Tankwagen oder Kartuschen. Ebenso wenig erfasst die Regelung den Tatbestand der Einfuhr von Erdgas, welche unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 6 UStG weiterhin steuerfrei ist, und des innergemeinschaftlichen Erwerbs. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb von Gas über das Erdgasnetz ist laut der Gesetzesbegründung wegen der Ortsregelung in § 3g Ab. 2 UStG nicht möglich. Vielmehr handele es sich hierbei um eine ruhende Lieferung im Inland.

Die Bundesregierung erwartet, dass die steuerpflichtigen Unternehmen diese Senkung 1:1 an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben.


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