Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhält der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist. Ist das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet, erhält der Elternteil den Entlastungsbetrag, an den das Kindergeld für das Kind ausgezahlt wird. Unter bestimmten Umständen können die Eltern - unabhängig davon, an welchen Elternteil das Kindergeld ausgezahlt wird - untereinander bestimmen, wem der Entlastungsbetrag zustehen soll. Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gibt es nur für einen Elternteil.

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