Der Kinderbonus wird bei den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ( SGB  II), beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Beim Unterhaltsvorschuss wird der Kinderbonus nicht angerechnet. Damit kommt der Kinderbonus Familien mit kleinen Einkommen zusätzlich zugute.

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