Entscheidungsstichwort (Thema)

Umsatzsteuer 1988

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 22.04.1998; Aktenzeichen XI R 61/97)

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob zwischen der Klägerin und einem ihrer Gesellschafter ein Leistungsaustausch nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz 1980 (UStG) zustande kam mit der Folge, daß die Klägerin die ihr vom Gesellschafter in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nach § 15 Abs. 1 UStG als Vorsteuer abziehen darf.

Die Klägerin ist eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft in der Form eines geschlossenen Immobilienfonds (im folgenden: KG) mit Sitz in … Komplementär der KG ohne Kapitaleinlage war laut Geschäftsprotokoll ab 13. Juli 1988 der Kaufmann …. Als Kommanditisten waren laut Handelsregister-Eintragung vom 12. Juni 1989 neben 14 natürlichen Personen auch die Firma … … Beratungs-KG (im folgenden: Treuhänderin) mit einer Einlage in Höhe von 1.015.000 DM beteiligt. Nach § 5 Abs. 7 des KG-Vertrages war die Firma … unter anderem berechtigt, ihre Kommanditbeteiligung im eigenen Namen und für fremde Rechnung als Treuhandkommanditistin für treugebende Kommanditisten zu erwerben und zu halten. Ferner verpflichtete sich die Firma … die Kommanditeinlagen und Gesellschafterdarlehen der Treugeberkommanditisten in deren Namen und nach Maßgabe des Kommanditgesellschaftsvertrages so zu verwalten, daß deren sämtliche gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten mit der KG bzw. mit deren Geschäftsführung von ihr als Treuhänderin erledigt werden. Schließlich sollte nach § 5 Abs. 7 des KG-Vertrages das Rechtverhältnis zwischen der Firma … und den einzelnen Treugeberkommanditisten in einem gesonderten Treuhand-Vertrag geregelt werden. Das Prüfungsrecht der Kommanditisten gemäß § 166 Handelsgesetzbuch (HGB) sollte ausschließlich vom Beirat der KG oder von der Treuhänderin durch Einsicht in die Bücher und Papiere der Gesellschaft ausgeübt werden (vgl. § 13 Abs. 3 des KG-Vertrages). Der zwischen der KG und der Firma … abgeschlossene Treuhand-Vertrag vom 25. November 1988 hatte unter anderem folgenden Wortlaut:

  1. „Die Gesellschaft hat in … ein rd. 11.100 qm großes Grundstück erworben und wird darauf ein Geschäftszentrum mit über 4.000 qm Nutzfläche und rd. 160 PKW-Plätzen errichten.
  2. Das Investitionsvolumen für das Geschäftszentrum wird sich auf insgesamt ca. DM 14,0 Mio. belaufen.
  3. Zur Finanzierung des Gesamt-Investitionsvolumens in Höhe von DM 14,0 Mio. ist die Aufnahme neuer Gesellschafter erforderlich, um der KG Eigenmittel in Höhe von rd. DM 5,8 Mio. zuzuführen. Ein Teil der Gesellschafter wird der KG als Treugeber-Kommanditisten beitreten.
  4. … übernimmt als Treuhänderin die laufende Betreuung aller Gesellschafter.
  5. Zu den damit der … obliegenden Aufgaben gehören u. a.:

    1. die laufende Information aller Kommanditisten, die während der Investitionsphase mindestens zweimal jährlich, in den Folgejahren mindestens einmal jährlich zu erfolgen hat, bei außergewöhnlichen Ereignissen zeitnah; ferner die Mitteilung des auf den einzelnen Gesellschafter entfallenden einkommensteuerlichen Ergebnisanteils sowie der vermögensteuerlichen Werte unverzüglich nach Erstellung der Bilanz bzw. Einnahme-/Ausgabe-/Überschußrechnung und der Steuererklärungen.
    2. Führung des zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern anfallenden Schriftwechsels,
    3. Herausgabe von Rund- bzw. Informationsschreiben in Abstimmung mit der Geschäftsführung der KG,
    4. Prüfung, Bearbeitung und Weiterleitung der auf die Gesellschafter entfallenden Vergütungen und Zinsen,
    5. Übernahme der Stellung als Treuhandkommanditistin für Treugeber-Kommanditisten und deren Vertretung im Außenverhältnis, wobei jedoch im Innenverhältnis im Namen und im Auftrag der Treugeber gehandelt wird; dabei ist die Anonymität der Treugeber gegenüber Dritten zu wahren, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen,
    6. Ausgabe der Treuhandbestätigungen binnen 4 Wochen nach Abschluß der Emission des Gesellschaftskapitals.
    7. Führung eines Gesellschafter- und eines Treugeber-Registers und Erstellung des Treuhänder-Berichtes.
    8. Halten der Grundschuld für die Gesellschafter-Darlehen und Mitteilung über den treuhänderisch für den einzelnen Gesellschafter gehaltenen Grundschuldteilbetrag binnen vier Wochen nach Eintragung der Grundschuld, die zusammen mit den Grundschulden für aufgenommene Fremdmittel zu bestellen ist.
  6. Für die Übernahme der Treuhand-Funktion erhält die … ein Entgelt in Höhe von DM 140.000,– (in Worten: Deutsche Mark einhundertvierzigtausend) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  7. Das Entgelt ist nach Annahme der Beitrittserklärungen fällig und zahlbar.
  8. Mit dem Entgelt gemäß Ziff. 8 ist die Tätigkeit für die Zeit bis zum Ende des Jahres, in dem die Gesellschafterversammlung über die Bilanz des Jahres befindet, in dem das Objekt fertiggestellt und an die Mieter übergeben wird, abgegolten. Für die sich daran anschließenden „regulären” Geschäftsjahre ist hinsichtlich des Entgeltes eine neue Vereinbarung zu schließe...

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