rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Körperschaftsteuer 1987
Tenor
1. Unter Änderung des Körperschaftsteuerbescheids … wird der Gewinn 1987 … ermäßigt. Dem Beklagten wird aufgegeben, die Körperschaftsteuer neu festzusetzen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 1/5 und dem Beklagten zu 4/5 auferlegt.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann der Vollstreckung widersprechen, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in Höhe des mit Kostenfestsetzungsbeschluß errechneten Betrags Sicherheit leistet.
4. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
5. Der Streitwert wird auf 37.097 DM festgesetzt.
6. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin (Klin) … befaßt sich mit … An der Klin sind seit der Errichtung die Gesellschafter … A. und B. … jeweils zur Hälfte beteiligt.
Nach der Gründung der GmbH war zunächst der Gesellschafter A. zum alleinigen Geschäftsführer bestellt worden. Sein Monatsgehalt von anfangs … DM wurde ab … erhöht. Ab … ist der Gesellschafter B. … weiterer Geschäftsführer der Klin geworden mit einem Monatsgehalt von … DM. Beide Gesellschafter-Geschäftsführer erhalten zusätzlich eine Tantieme, die im Jahre 1987 … betragen hat.
Die Umsätze/Gewinne der Klin, die im Veranlagungszeitraum (VZ) 1987 insgesamt 9 Personen beschäftigte, entwickelten sich wie folgt (in TDM):
Jahr |
Umsatz |
Gewinn |
1978 |
… |
… |
1979 |
… |
… |
1980 |
… |
… |
1981 |
… |
… |
1982 |
… |
… |
1983 |
… |
… |
1984 |
… |
… |
1985 |
… |
… |
1986 |
… |
… |
1987 |
… |
… |
… 1983 hatte die Klin mit den beiden Gesellschafter-Geschäftsführern je einen Versorgungsvertrag abgeschlossen, in welchem ein lebenslanges, mit Vollendung des 65. Lebensjahres zu zahlendes monatliches Ruhegeld von jeweils … DM vereinbart worden war … Außerdem hatte die Klin eine Hinterbliebenenrente von jeweils … DM pro Monat festgesetzt.
Mit Gesellschafterbeschluß vom 1. Februar 1995 wurde folgendes beschlossen …
„Die bestehende Altersversorgung für die Geschäftsführer A. und B. wird wie folgt verändert:
Herr A. erhält eine Zusage von DM 5.000/Monat
Herr B. erhält eine Zusage von DM 3.000/Monat verbunden mit einer Steigerung von 5% pro Dienstjahr.
Die Witwen- und Invalidenrente wird entsprechend angepaßt.”
Am selben Tage setzte die Klin diesen Gesellschafterbeschluß in Verträge mit ihren beiden Gesellschafter-Geschäftsführern um … Danach erhalten sie ein betriebliches Altersruhegeld in der letztgenannten Höhe, das sich „je weiterem Dienstjahr um DM 150 monatlich” erhöht bei B. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer A. beträgt die Erhöhung 250 DM je weiterem Dienstjahr. Beide Vereinbarungen sind gleichlautend unter den Ziffern 3a, 4 und 5, wo es heißt:
„3a
Die zusagende Firma verpflichtet sich, die Rente ab Rentenfall alle drei Jahre um jährlich 5% zu erhöhen, womit die Verpflichtung gem. § 16 BetrAVG erfüllt ist. Der Begünstigte erhebt dann keine weiteren Ansprüche aus § 16 BetrAVG.
4.
Ihre Ehefrau erhält auf die Dauer von mindestens 10 Jahren 60% des Ruhegelds nach Ziff.1 dieser Zusage und den Bestimmungen unserer Pensionsordnung. Bei Freitod entfällt der Anspruch auf Witwenrente.
5.
Ebenfalls erhalten Sie eine Invalidenrente bei vorzeitigem Eintritt Ihrer Invalidität.”
Die Klin erließ eine 16 Paragraphen umfassende „Pensionsordnung”, die im Wirtschaftsjahr 1985 in Kraft trat. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Pensionsordnung … und die Versorgungsverträge mit den beiden Gesellschafter-Geschäftsführern … Bezug genommen.
Die Klin schloß mit der … Lebensversicherung zwei Verträge zugunsten des Herrn A. in denen zum 1. Dezember 2006 bestimmte Beträge zugesagt worden sind. Die jährlichen Versicherungsbeiträge betrugen 4.000 DM (als lohnsteuerpflichtiger Vorteil behandelt) und 2.400 DM (pauschalversteuert). … Entsprechend begünstigte die Klin Herrn B. mit Verträgen, die mit der … Versicherung abgeschlossen wurden. Wegen der Einzelheiten wird auf die tabellarischen Zusammenstellungen … verwiesen … Aufgrund dieser Direktversicherungen ergibt sich ab dem 65. Lebensjahr der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer rechnerisch lebenslänglich eine monatliche Begünstigung von 1.451 DM (bei A.) und 1.595 DM (bei B.), wie die Beteiligten – ausgehend von versicherungsmathematischen Abteilungen – übereinstimmend ermittelt haben …
Im … Körperschaftsteuer (KSt)-Bescheid vom … erhöhte der Bekl den mit … DM erklärten Gewinn 1987 wie folgt (Anlage zum zitierten Bescheid):
Hiergegen erhob die Klin nach erfolglosem Einspruchsverfahren Klage.
In dem … Rechtsstreit wegen KSt 1987 hatte die Klin ursprünglich begehrt, die Pensionsrückstellung – wie in der Bilanz zum 31. Dezember 1987 ausgewiesen – … anzusetzen und dementsprechend den Gewinn 1987 um … DM (Differenz zwischen den beiden letztgenannten Bilanzwerten abzüglich bereits in den Vorjahren zu berücksichtigende Pensionsrückstellungen abzüglich Gewerbsteuerrückstellung) zu ermäßigen … Der Bekl hatte an seinem Verwaltungsakt vom … festgehalten und Klagabweisung beantragt.
Durch ...