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FG Düsseldorf Urteil vom 22.10.2014 - 7 K 451/14 E

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufteilung von Kaufpreisraten in Zins- und Tilgungsanteil – Kapitalüberlassung gegen Entgelt bei bloßer ratierlicher Verteilung des Verkehrswerts – Kaufvertrag zwischen nahen Angehörigen

 

Leitsatz (redaktionell)

Orientieren sich bei einem Geschäft unter Angehörigen die über den gesamten Zeitraum zu leistenden Ratenzahlungen auf eine Kaufpreisforderung an dem Verkehrswert des verkauften Grundstücks, ist eine zur Aufteilung der Kaufpreisraten in einen Zins- und Tilgungsanteil führende Kapitalüberlassung gegen Entgelt ist zu verneinen (Anschluss an BFH-Urteil vom 9. 2. 2010 VIII R 43/06 BFHE 229,104, BStBl II 2010,818, zur Versteuerung eines Zinsanteils bei wiederkehrenden Leistungen).

 

Normenkette

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 S. 1 Nr. 1; BewG § 12 Abs. 3

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 17.08.2015; Aktenzeichen VIII R 55/14)

 

Tatbestand

Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer 2012 veranlagte Eheleute.

Mit notariell beurkundetem Vertrag…vom 18. Januar 2012 verkauften sie an die Eheleute A, Sohn und Schwiegertochter des Klägers, ihr von den Käufern auf Grund eines Mietvertrages selbstgenutztes Grundstück ....

Als Gegenleistung verpflichteten die Erwerber sich, an die Kläger auf die Dauer von 31 Jahren monatlich € 1.000,00 zu zahlen. Die Höhe der Rate ist an die Entwicklung des Preisindexes für die Lebenshaltung gekoppelt. Die Kläger sind Gesamtschuldner, der Anspruch ist vererblich und mit einer Reallast besichert. Eine vorzeitige Ablösung ist weitgehend ausgeschlossen. Wegen der Einzelheiten wird auf den zu den Akten gereichten Vertrag verwiesen, besonders auf Abschnitt III.

Die Kläger erhielten im Streitjahr 12 Raten je € 1000,00.

In der durch den Vorberater erstellten Einkommensteuererklärung erklärten sie jeweils € 4824,00 nicht dem inländisch...

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