Entscheidungsstichwort (Thema)
Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 AStG
Leitsatz (redaktionell)
1. Der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft sind nur Einkünfte der Gesellschaft zuzuordnen, die durch diese erzielt werden und dies nur insoweit, als der Fremdvergleichsgrundsatz beachtet worden ist.
2. Ob die Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Tätigkeit vorliegen, muss anhand objektiver, von dritter Seite nachprüfbarer Anhaltspunkte, die sich auf das Ausmaß des greifbaren Vorhandenseins der ausländischen Gesellschaft in Form von Geschäftsräumen, Personal und Ausrüstungsgegenständen beziehen, festgestellt werden.
Normenkette
AStG § 8 Abs. 1-2
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung in den Bescheiden über die gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 18 Abs. 1-3 Außensteuergesetz in der Fassung der Streitjahre (AStG) (Feststellungsbescheid) für die Wirtschaftsjahre (WJ) 2011-2016 bzw. Feststellungsjahre (FJ) 2012-2017 (Streitjahre).
In den Streitjahren hielt die Klägerin mit Sitz in J 99,995% der Anteile der M N.V. (NV), einer Kapitalgesellschaft nach belgischem Recht mit Sitz in Belgien; die restlichen 0,005% hielt die M Holding GmbH & Co. KG (MH) mit Sitz in J, an der Herr C, Frau W und Herr F, allesamt im Inland unbeschränkt steuerpflichtig, zu unterschiedlichen Anteilen beteiligt waren (im WJ 2011/FJ 2012 C i.H.v. 16%, W i.H.v 42% und F i.H.v. 42%; im WJ 2012/FJ 2013 C i.H.v. 14,71%, W i.H.v 42,645% und F i.H.v. 42,645%;ab WJ 2013/FJ 2014 W und F i.H.v. jeweils 50%). Beiden Gesellschaften sind Teil der sog. F – bzw. M-Unternehmensgruppe (U-Gruppe), die im Wesentlichen in der … tätig ist.
Nach Gründung im Jahr 1982 agierte die NV als Holding- und Managementgesellschaft in der U-Gruppe und hielt hierzu gehörende ausländische und inländische Unternehmensbeteiligungen (Beteiligungen). In den Jahren 1992-2005 erzielte die NV einen Gewinn aus verschiedenen Beteiligungsverkäufen (insbesondere F N GmbH; …; X Holdinggesellschaften in …; Gesellschaften in Portugal und Spanien) i.H.v. insgesamt ca. 000.000.000 €.
In den Jahren 1992-2010 erzielte die NV Zinserträge zwischen 0.000.000 € (1992) und 000.000 € (2008), wobei 2008 das einzige Jahr in diesem Zeitraum war, in dem die Zinserträge unterhalb von 0.000.000 € waren.
In den Streitjahren wurde gegenüber der NV in Belgien, aufgrund von Besonderheiten des belgischen Steuerrechts, fiktiver Zinsabzug für Eigenkapital, keine Ertragsteuer festgesetzt.
Ausweislich der Rahmenvereinbarung über gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten vom 22.05.2003 zwischen der NV und MH bestand zwischen diesen beiden Gesellschaften ein Kontokorrent-Verrechnungskonto.
Im Jahr 2006 veräußerte die NV eine Kommanditbeteiligung an der LGmbH & Co. KG (L KG), die wiederum sämtliche Anteile an der G GmbH & Co. KG (G-KG), der Muttergesellschaft der sog. G-Gruppe, hielt, und ihre Beteiligung an der LGeschäftsführung GmbH (L GmbH) an die Familie L. Der Kaufvertrag enthielt einen variablen Zusatzkaufpreis, der in Abhängigkeit der Entwicklung des Unternehmenswertes der G Gruppe zu zahlen war. Im Rahmen dieses Verkaufs übertrug die NV gegenüber verschiedenen Gesellschaften der G Gruppe bestehende Darlehensforderungen an die Familie L, wobei die Gegenleistung hierfür i.H.v. 00.000.000 € der Familie L durch die NV darlehensweise verzinslich zur Verfügung gestellt bzw. der Kaufpreis verzinslich gestundet worden ist.
Die Geschäftstätigkeit der NV umfasste die Vergabe von Darlehen an die operativen Gesellschaften der U-Gruppe und Dritte sowie die Desinvestition von Beteiligungen zur Förderung des Unternehmenszwecks der U-Gruppe sowie den Ankauf von Beteiligungen. Die bei den Beteiligungskäufen und -verkäufen erzielten Liquiditätsüberschüsse wurden als gruppeninterne Darlehen ausgereicht, in Beteiligungskäufe reinvestiert und für potentielle Erwerbe bereitgehalten.
In den Streitjahren erzielte die NV Zinserträge aus Darlehenshingaben in folgender Höhe:
WJ/FJ |
2011/2012 |
2012/2013 |
2013/2014 |
2014/2015 |
2015/2016 |
2016/2017 |
Zinsschuldner |
|
|
|
|
|
|
Klägerin (U-Gruppe) |
000.000,00 |
000.000,00 |
000.000,00 |
000.000,00 |
000.000,00 |
000.000,00 |
M N … (U-Gruppe) |
0 |
0 |
0 |
0.000,00 |
0.000,00 |
0 |
WD(fremde Dritte) |
0.000,00 |
0.000,00 |
0.000,00 |
0.000,00 |
0.000,00 |
0.000,00 |
ME S.L. (fremde Dritte) |
00.000,00 |
00.000,00 |
00.000,00 |
00.000,00 |
00.000,00 |
00.000,00 |
Familie L (fremde Dritte) |
0.000.000,00 |
0.000.000,00 |
0.000.000,00 |
0.000.000,00 |
0.000.000,00 |
000.000,00 |
I (fremde Dritte) |
00.000,002 |
0.000,00 |
0.000,00 |
000 |
0 |
0 |
Summe |
0.000.000,00 |
0.000.000,00 |
0.000.000,00 |
0.000.000,00 |
0.000.000,00 |
0.000.000,00 |
Summe gerundet |
0.000.000 |
0.000.000 |
0.000.000 |
0.000.000 |
0.000.000 |
0.000.000 |
|
|
|
|
|
|
|
In den WJ 2013-2016 erzielte die NV aus der Erbringung von Beratungsleistungen Erträge i.H.v. 00.000 € (2013), 00.000 € (2014), 000.000 € (2015) und 00.00 € (2016); zudem erzielte die NV Erträge aus Finanzanlagen i.H.v. jeweils 0.000.000 € in den WJ 2011 und 2013-2016. In d...