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FG Münster Urteil vom 18.04.1997 - 11 K 1539/96 Kg

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeld für bis zu zwei Kinder 1996 verfassungsgemäß

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Höhe des Kindergeldes ab dem 01.01.1996 mit jeweils 200 DM für das erste und zweite Kind ist verfassungsgemäß.

 

Normenkette

EStG § 66 Abs. 1, § 62

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 04.08.2003; Aktenzeichen 2 BvR 1537/02)

BFH (Urteil vom 13.08.2002; Aktenzeichen VIII R 80/97)

 

Gründe

Streitig ist, ob die Höhe des Kindergeldes ab dem 01.01.1996 mit jeweils 200,00 DM für das erste und zweite Kind verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.

Die Klägerin (Klin.) wird mit ihrem Ehemann zur Einkommensteuer (ESt) zusammen veranlagt. Das zu versteuernde Einkommen betrug im Jahr 1996 128.486,00 DM. Für die beiden 1981 und 1984 geborenen Kinder hat ihr der Beklagte (Bekl.) die Zahlung von Kindergeld zuletzt mit Bescheid vom 18.10.1995 bewilligt. Ab dem 01.01.1996 wird das Kindergeld von ihrem Arbeitgeber ausgezahlt. Für jedes der beiden Kinder erhält sie monatlich 200,00 DM, zusammen also 400,00 DM.

Am 06.03.1996 erhob die Klin. Einspruch. Sie machte geltend, daß die Höhe des Kindergeldes nicht verfassungsgemäß sei. In seiner Entscheidung vom 29.05.1990 habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellt, daß das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei zu belassen sei (vgl. Beschluß vom 29.05.1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BStBl. II 1990, 653). Die derzeitige Höhe des monatlich gezahlten Kindergeldes entspreche einem monatlichen Kinderfreibetrag von nur 522,00 DM. Dieser Betrag decke das Existenzminimum eines Kindes nicht ab.

Nach erfolglosem Einspruchsverfahren hat die Klin. Klage erhoben. Sie macht folgendes geltend:

Der Gesetzgeber sei aufgrund von Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet, die Aufwendungen, die durch das Aufziehen von ...

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    Einkommensteuergesetz / § 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum
    Einkommensteuergesetz / § 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum

      (1)[1] Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 259 Euro[2] [Für 2025: 255 Euro; Bis 31.12.2024: 250 Euro]. Von 2021 bis 2022: (1) 1Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ...

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