Entscheidungsstichwort (Thema)
Umsatzsteuerpflicht der Unterverpachtung von Waldflächen bei einem Naturschutzprojekt
Leitsatz (amtlich)
Eine ideelle Zuordnung von Waldflächen unter Ausschluss forstwirtschaftlicher Nutzung mit dem Ziel des Naturschutzes ist nicht steuerfrei nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG.
Normenkette
MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. l; UStG § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a
Tatbestand
Strittig ist, ob als "Pacht" bezeichnete Leistungen im Zusammenhang mit einem Naturschutzprojekt eines ...waldes umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG sind.
Die Klägerin ist mit der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Wald- und Forstwirtschaft sowie dem Naturschutz unternehmerisch tätig. Im Rahmen ihres Unternehmens beabsichtigt die Klägerin, … den Baumbestand alter ...wälder im Forstrevier X zu schützen.
Mit Vertrag vom 1. Februar 2017 vereinbarten die Klägerin (…) und die Gemeinde X, dass die Klägerin zum Schutz alter urwaldnaher ...wälder in der Gemarkung der Gemeinde Teile der Flächen mit dem Ziel der Stilllegung durch den Verzicht aller Beteiligten auf jede Art der forstwirtschaftlichen Nutzung für die Dauer von fünfzig Jahren pachtet, welche die Klägerin als Schutzwälder an Firmen- und Privatkunden unterverpachtet. Der konkrete Nutzen für die Kunden der … -Klägerin- ist in dem Vertrag als "anschauliches Waldprojekt" bezeichnet, "welches das Engagement für den Erhalt der Wälder und die Biodiversität unterstreicht". Die Klägerin darf im Rahmen von Kundenführungen das Waldgebiet betreten, im Übrigen ist der Nutzungsumfang auf die Möglichkeit der vorgenannten Unterverpachtung beschränkt. Eine forstwirtschaftliche Nutzung des Waldgrundstücks ist weder der Klägerin noch deren jeweiligen Kunden gestattet und das Recht der Jagdverpachtung an Dritte verbleibt bei der Gemeinde.
Über einen "Online-shop" im Internet bietet die Klägerin ihren Kunden die Pacht der Waldflächen aus dem gepachteten Bestand mit einer Stückelung von jeweils 1 m² für die "nächsten 50 Jahre" gegen Entgelt von jeweils 4 € als einmalige Zahlung an. In den Streitjahren erhielten die Kunden ab einer gepachteten Fläche von 5m² zusätzlich eine Urkunde -auch als Geschenkurkunde für einen anderen- zugeschickt. Ab einer gepachteten Fläche von 25 m² erhielten die Kunden zusätzlich ein vom Autor … signiertes Exemplar eines Taschenbuchs und eine persönliche Urkunde mit den Koordinaten der Schutzfläche -gegebenenfalls als Geschenkurkunde-. Ab einer gepachteten Fläche von 50 m² erhielten die Kunden zusätzlich die Möglichkeit der kostenlosen Teilnahme mit maximal zwei Personen an einer Führung durch die Schutzfläche. Ab einer gepachteten Fläche von 500 m² erhielten die Kunden zu der persönlichen Urkunde zwei Plätze für ein Tagesseminar ihrer Wahl.
Die von den Kunden gepachteten Flächen sind in einem Pachtflächenverzeichnis kartiert und in einem Pächterverzeichnis aufgelistet.
Die Umsätze aus der Unterverpachtung der Waldflächen erklärte die Klägerin in ihrer Umsatzsteuererklärung 2017 vom 9. Oktober 2018 als steuerfreie Umsätze.
Anlässlich einer Umsatzsteuersonderprüfung am 28. November 2018 war der Prüfer der Auffassung, dass die Voraussetzungen einer umsatzsteuerfreien Verpachtung gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG nicht vorlägen, da der Erwerber keinen Pachtvertrag über ein bestimmtes Grundstück, an dem er zeitlich begrenzt Besitz ergreife, andere von jeglicher Nutzung ausschließen könne und selbst eine sachgerechte Bewirtschaftung betreibe, abschließe. Unabhängig davon, dass kein bestimmter Teil der Erdoberfläche überlassen werde, erfolge auch keine Übertragung von Nutzungen und Lasten. Entsprechend minderte der Prüfer die steuerfreien Umsätze um … € und erhöhte die steuerpflichtigen Umsätze zu 19 % um … € (Tz. 14 und 15 des Umsatzsteuer-Sonderprüfungsberichts vom 25. März 2019, Blatt 20ff der Umsatzsteuerakte).
Der Beklagte folgte der Auffassung des Umsatzsteuer-Sonderprüfers und setzte die Prüfungsfeststellungen in dem Umsatzsteuerbescheid 2017 vom 20. Mai 2019 um.
Hiergegen legte die Klägerin Einspruch ein und machte geltend, dass es sich bei den Zahlungen um ein Entgelt für eine§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreie Verpachtung handele. Die Unterpachtverträge bezögen sich auf der Größe nach genau bestimmte Grundstücksteile und sie weise jedem Unterpächter eine örtlich genau ausgewiesene Schutzfläche zu, dies entweder unmittelbar bei Abschluss des Pachtvertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt. Hierzu habe sie die gesamte von der Ortsgemeinde X gepachtete Fläche des ...-Urwaldes geographisch vermessen, auf einer Darstellungsfläche abgebildet, nummeriert und jeden Pachtvertrag individuell zugewiesen. Damit seien Gegenstand der pachtweisen Nutzungsüberlassung räumlich abgegrenzte Teile der Erdoberfläche und mithin Grundstücke im Sinne der Steuerbefreiungsvorschrift. Auf die Art der Nutzung des Grundstückes durch die Unterpächter komme es nicht an. Nach dem Landeswaldgesetz bestünden die Wirkungen des Waldes in seinem wirtschaftlichen Nutz...