Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander: mindestens 1 Mio. EUR pro Jahr – so viel verdienen laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) immer mehr Menschen in Deutschland. 2018 hatten knapp 26.300 aller erfassten lohn- und einkommensteuerpflichtigen Einkünfte von mindestens 1 Mio. EUR. Damit gab es im Jahr 2018 rund 1.500 mehr Einkommensmillionäre als noch 2017. Die Spaltung der Gesellschaft wird anhand dieser statistischen Fakten immer sichtbarer. Während manche Regionen veröden, schießen in anderen die Luxusvillen aus dem Boden. Das statistische Bundesamt (Destatis) teilte dazu bspw. mit, dass die meisten Einkommensmilionäre in der Hansestadt Hamburg leben würden. Das reichste Prozent der Bevölkerung besitzt inzwischen ein Drittel des gesamten Vermögens.
Die untere Hälfte der Gesellschaft – also jeder Zweite – besitzt fast nichts. Immer mehr Menschen können von ihrer Arbeit oder aber ihrer Rente nicht würdevoll leben. Selbst Vollzeitarbeit zum gegenwärtigen gesetzlichen Mindestlohn macht oftmals arm und führt auch nach 45 Rentenbeitragsjahren in die Altersarmut. Diese Situation wird nunmehr nochmals durch eine rasant steigende Teuerungsrate verschärft. Vor allem auch steigende Energiepreise durch den anhaltenden Ukraine-Krieg halten die Teuerung auf hohem Niveau. In Deutschland kletterte die jährliche Inflationsrate im März 2022 mit 7,3 % auf den höchsten Stand seit dem Jahr 1981, wie das Statistische Bundesamt in einer ersten Schätzung mitteilte.
Nach der Bewältigung der Corona-Krise ist daher eine einmalige Vermögensabgabe nach dem Vorbild des Lastenausgleichs nach dem Zweiten Weltkrieg aus politischer Sicht denkbar und gegebenenfalls sogar zur Finanzierung steigender Staatsausgaben notwendig. Das insoweit von der Fraktion DIE LINKE favorisierte Modell würde hierbei die oberen 0,7 % der erwachsenen Bevölkerung mit einem privaten Nettovermögen (Vermögen abzgl. Verbindlichkeiten) von 2 Mio. EUR bzw. 5 Mio. EUR bei Betriebsvermögen mit einer einmaligen Abgabe belasten. Die Abgabe soll demnach linear progressiv auf 30 % ab 100 Mio. EUR aufwachsen. Diese einmalige Abgabe wäre dann über einen Zeitraum von 20 Jahren zu tilgen (vgl. BT-Drucks. 19/25005 v. 7.12.2020).
Abb. 1: Durchschnittliche Staatsverschuldung in Industrieländern (Durchschnitt von 17 Industrieländern) in % des BIP im Zeitverlauf 1900–2020.
Quelle: Schaubild 1, Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, Stellungnahme v. 27.10.2021
Die politisch einmalig geforderte Vermögensabgabe und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben stehen hierbei als Ertrag der Finanzmonopole aus dem Steueraufkommen grundsätzlich dem Bund zu (vgl. Art. 106 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GG).
Hintergrund derartiger politischer Überlegungen und Forderungen ist ein Lastenausgleichsgesetz aus der Regierungszeit unter Konrad Adenauer. Im Kern geht es damit nicht um sozialistische Ideen der Partei DIE LINKE. So ging bereits das damalige Lastenausgleichsgesetz unter Federführung der CDU einen Mittelweg zwischen der quotalen Umverteilung des verbliebenen Vermögens und einer Beschränkung auf soziale Eingliederungshilfen. Das Lastenausgleichsgesetz nach dem Zweiten Weltkrieg sah zur damaligen Abgeltung von Schäden und Verlusten, die sich infolge der Vertreibungen und Zerstörungen der Kriegs- und Nachkriegszeit oder durch Schäden im Schadensgebiet ergaben, sowie zur Milderung von Härten, die infolge der Neuordnung des Geldwesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes einschließlich Berlin (West) eintraten, einen sog. Lastenausgleich vor, dessen erforderliche Mittel sich nach diesem bestimmten (vgl. § 1 Lastenausgleichsgesetz [LAG] v. 14.8.1952, BGBl. I 1952, 446).