Die anhaltende Corona-Pandemie – aber auch der Ukraine-Krieg – mitten in Europa belasten das Land aber auch die Bürgerinnen und Bürger weiterhin wirtschaftlich stark. Die Krisen der letzten Jahre stellen insb. auch die Wirtschaft durch die erforderlichen Einschränkungen vor erhebliche Herausforderungen. Dabei sind auch die steigenden Energiepreise in doppelter Hinsicht belastend für Wirtschaft wie Privathaushalte.
Der Bundesregierung ist es dabei wichtig, die sozialen und wirtschaftlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und nun die Folgen des Krieges so gering wie möglich zu halten. Die Bundesregierung ergreift daher alle erforderlichen Maßnahmen, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft weiterhin zu schützen und bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen zu unterstützen. Bundestag und Bundesrat haben daher bereits u.a. dem Neun-Euro-Ticket und der temporären Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe zugestimmt. Das Neun-Euro-Ticket soll dabei mehr als nur kurzfristig die Bürgerinnen und Bürger für die Nutzung des ÖPNV begeistern und somit im weitesten Sinne Teil der Energiewende werden. Mit der Umsetzung des "Entlastungspakets II" hat die Bundesregierung zudem weitreichendere Maßnahmen zur Entlastung geschaffen. So sollen Energiepreispauschale (EPP), Kinderbonus, Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen, das Neun-Euro-Ticket sowie die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe weite Teile der Gesellschaft entlasten.
Im Koalitionsvertrag legte die angehende Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP zudem ein detailliertes steuerpolitisches Programm vor. Wie angekündigt, gibt es daher bisher keine allgemeine Vermögensteuer. Der von den Regierungsparteien getragene Koalitionsvertrag enthielt folglich weder eine konkrete Vereinbarung zur Einführung einer Vermögensabgabe noch zur Wiederbelebung der Vermögensteuer oder Einführung eines Lastenausgleichs. Ein Lastenausgleich i.S. einer Vermögensabgabe im Zusammenhang mit der Corona-Krise oder anderen Krisen ist seitens der Ampel-Koalition daher bisher nicht klar und konkret vorgesehen.
Der historische Lastenausgleich, der im Wesentlichen im LAG von 1952 geregelt war und auf die besonderen Gegebenheiten der Nachkriegszeit reagierte, dürfte schon deshalb in der aktuellen Krisensituation nicht als Vorbild dienen, weil die Ausgangssituationen bereits nicht vergleichbar sind. Insoweit kann auf die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates beim BMF (vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, Stellungnahme v. 17.5.2021) verwiesen werden (vgl. BT-Drucks. 20/975 v. 14.3.2022).
Es bleibt jedoch festzuhalten, dass die Mehrkosten der umfangreichen Krisensituationen langfristig wirtschaftlich zu tragen sind. Im Durchschnitt hat der nationale Schuldenstand in Industrieländern zumindest bis 2020 die Marke von 90 % des BIP bereits deutlich überschritten. Wenn man die Schulden der subnationalen Gebietskörperschaften berücksichtigt, liegt die durchschnittliche Schuldenquote ebenfalls deutlich über 100 % zum BIP. Auch aufgrund der nur zögerlichen, wirtschaftlichen Erholung, werden die Schuldenstände wohl daher auch in 2022 noch weiter anwachsen, gerade auch in Europa und dort insb. in den Staaten, die bereits vor 2020 hochverschuldet waren. Für Deutschland hat die Regierung daher bereits umfangreiche Ausgaben- und Rettungsprogramme aufgelegt, die zu wesentlichen Teilen weiterhin durch Neuverschuldung finanziert werden müssen (vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, Stellungnahme v. 27.10.2021).