2.3.1 Öffentliche Finanzierungshilfen
Für die Förderung von Unternehmen gibt es eine Vielzahl öffentlicher Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder. Der Umfang und die Konditionen dieser Fördermittel unterliegen einem ständigen Wandel. Es ist daher stets aktuell und zeitnah zur prüfen, welche Fördermittel im konkreten Einzelfall für das betreffende Unternehmen je nach Branche und Standort in Betracht kommen.
Mandanten sollten auf die Existenz öffentlicher Fördermittel hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht werden, dass öffentliche Fördermittel nur gewährt werden, wenn die Antragstellung bereits vor Beginn des Vorhabens bzw. vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit erfolgt. Eine nachträgliche oder rückwirkende Inanspruchnahme von Fördermitteln ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Die Antragstellung erfolgt entweder über die Hausbank oder direkt bei der zuständigen Förderstelle. Zweifelsfragen beim Ausfüllen der Antragsformulare können vor Abgabe des Antrags mit der zuständigen Stelle geklärt werden, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen und Rückfragen kommt. Der Aufwand für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen darf nicht unterschätzt werden. Die Bearbeitung der Anträge ist für die Hausbank oft arbeitsintensiv und daher wenig lukrativ. Die Bereitschaft zur Unterstützung bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel kann daher sehr unterschiedlich sein.
Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist meist häufig auch der Einsatz einer Mindestsumme an Eigenkapital.
Förderprogramme können aufgrund der Haushaltslage eingeschränkt oder aufgehoben werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht also nicht. Auch hier empfiehlt es sich, vorab bei der zuständigen Förderstelle nachzufragen, ob aktuell ausreichende Fördermittel zur Verfügung stehen.
Als Fördermittel kommen grundsätzlich in Betracht:
- Darlehen
- Zuschüsse
- Investitionszulagen
- Bürgschaften
- Beteiligungskapital
- Beratungsförderung
Als förderfähige Ausgaben kommen grundsätzlich in Betracht:
- Sachinvestitionen (Grundstücke, Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Waren-/Materialbestand)
- Betriebsmittel (laufende Kosten für Miete, Personal, Vorfinanzierung von Aufträgen)
- Markterschließungskosten (Kosten für Werbekonzepte, Marktanalysen, Messebesuche, Knüpfung von Geschäftskontakten)
- Unternehmens-/Beteiligungskäufe
Online-Recherche betreiben
Eine schnelle und individuelle Recherche von Fördermitteln ist insbesondere über die Suchfunktion in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums möglich (www.foerderdatenbank.de).
Ansprechpartner für Fördermittel
Ansprechpartner für öffentliche Fördermittel sind insbesondere die folgenden Institutionen. Die Informationen sind durch individuelle Beratung oder über die jeweilige Homepage erhältlich.
Ansprechpartner |
Themen |
Handwerkskammer |
Universeller Ansprechpartner |
Industrie- und Handelskammer |
Universeller Ansprechpartner |
Berufsverbände |
Universeller Ansprechpartner |
Hausbank |
Finanzierung, Fördermittel, Branchenreports, Rating-Listen |
Investitions- und Förderbanken der Länder |
Regionale Fördermittel |
Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft (RKW) |
Fördermittel, Beratung (www.rkw.de) |
Agentur für Arbeit |
Zuschüsse, Beratung (www.arbeitsagentur.de) |
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) |
Beratungsförderung (www.bafa.de) |
KfW |
Fördermittel (www.kfw.de) |
Bundeswirtschaftsministerium |
|
www.nexxt-change.org |
Finanzierung von Unternehmensnachfolgen |
Ämter für Wirtschaftsförderung |
Regionale Fördermittel |
2.3.2 Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich an nicht-börsennotierten Unternehmen, meist mit einer Minderheitsbeteiligung von 25 – 40 %. Bei den Beteiligungsgesellschaften handelt es sich oft um Tochtergesellschaften von Großunternehmen, Versicherungsgesellschaften oder Kreditinstituten sowie um öffentliche Beteiligungsgesellschaften.
Kapitalbeteiligungsgesellschaften beteiligen sich an langjährig bestehenden Unternehmen, die zur Finanzierung des Wachstums weiteres Eigenkapital benötigen, das die derzeitigen Gesellschafter nicht aufbringen können.
Venture-Capital-Gesellschaften (Wagnisfinanzierungsgesellschaften) beteiligen sich an jungen, innovativen Unternehmen (Software, Internet). Die Gründer dieser Unternehmen stehen häufig vor folgenden Problemen: Aufgrund fehlender Sicherheiten und des hohen Risikos ist es schwierig, Kapital zu beschaffen, weil Kreditinstitute nicht zur Kreditvergabe bereit sind. Außerdem fehlt den technisch orientierten Gründern oft das notwendige Managementwissen für eine erfolgreiche Unternehmensführung. Venture-Capital-Gesellschaften beteiligen sich an diesen Unternehmen entweder bei der Gründung (Start-Up-Financing = First Stage Financing), wenn das Unternehmen die ihm zufließenden Mittel zur Produktentwicklung bis zur Marktreife und Produktionsaufnahme einsetzt oder bei der Expansion (Expansion-Stage-Financing = Second Stage Financing), wenn das Unternehmen finanzielle Mi...