Unter mezzaninen oder hybriden Finanzierungen versteht man Finanzierungsarten, die sowohl Merkmale der Eigenfinanzierung als auch der Fremdfinanzierung aufweisen und daher Eigenkapital- und Fremdkapitalcharakter haben (mezzo (it.) = halb, hybrid = zwitterartig = von zweierlei Herkunft).

Der Eigenkapitalcharakter ergibt sich durch die nachrangige Rückzahlung des Kapitals im Insolvenzfall und eine ergebnisabhängige Verzinsung. Der Fremdkapitalcharakter ergibt sich aus der zeitlich begrenzten Überlassung des Kapitals und einem festen Rückzahlungsanspruch.

Mezzanine Finanzierungen sind:

Typisch stille Beteiligung = Vermögenseinlage gegen Beteiligung am Gewinn und Verlust (i. d. R. max. bis zur Höhe der Einlage) mit Einsichts- und Kontrollrechten (§§ 230 ff. HGB).

Atypisch stille Beteiligung = wie typisch stille Beteiligung, aber zusätzlich Beteiligung an den stillen Reserven.

Partiarisches Darlehen = Darlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung (Pars (lat.) = der Teil, d. h.

"teilhaberisches" Darlehen = Darlehen gegen Teilhabe am Gewinn).

Nachrangdarlehen = Darlehen, das im Insolvenzfall erst nach Befriedigung der übrigen Gläubiger zurückzuzahlen ist.

Der Vorteil mezzaniner Finanzierungsarten ergibt sich insbesondere, wenn Zinsen oder Gewinnanteile nur in Gewinnjahren zu zahlen sind und dem Unternehmen in Verlustjahren daher keine zusätzliche Liquidität durch den Kapitaldienst entzogen wird. Zudem erwartet der Kapitalgeber häufig keine banküblichen Sicherheiten, da er das Kapital gewährt, weil er vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens überzeugt ist.

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