Karlheinz Konrad, Dr. Thomas Wachter †
Rz. 111
Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Barry, Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen, RNotZ 2014, 401; Blusz, Kapitalmarktrechtliche Besonderheiten bei börsennotierten Aktiengesellschaften in der Nachfolgeplanung, ZEV 2014, 339; Brandi/Mühlmeier, Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege vorweggenommener Erbfolgen und Vorbehaltsnießbrauch, GmbHR 1997, 734; Frank, Der Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen, MittBayNot 2010, 96; Fricke, Der Nießbrauch an einem GmbH-Geschäftsanteil – Zivil- und Steuerrecht, GmbHR 1998, 739; Geck, Die steuerlichen Rahmenbedingungen der vorweggenommenen Erbfolge 2003 bis 2013 – ein Rückblick auf ereignisreiche Jahre, ZEV 2013, 169; Geck, Die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt nach Aufhebung des § 25 ErbStG durch das ErbStRG, DStR 2009, 1005; Götz, Ermittlung des Jahreswertes nach § 15 Abs. 3 BewG beim Nießbrauch am GmbH-Geschäftsanteil, ZEV 2019, 571; Götz, Schenkungsteuerliche Risiken beim Vorbehaltsnießbrauch an GmbH-Anteilen?, DStR 2013, 448; Mohr, Der GmbH-Geschäftsanteil im Erbfall, GmbH-StB 2016, 370; Petzoldt, Nießbrauch an Kommanditanteilen und GmbH-Geschäftsanteilen – Zivil- und Steuerrecht, GmbHR 1987, 381, Teil I und GmbHR 1987, 433, Teil II; Reichert/Schlitt, Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen, in Festschrift für Hans Flick, 1997, S. 217 ff.; Reichert/Schlitt/Düll, Die gesellschafts- und steuerrechtliche Gestaltung des Nießbrauchs an GmbH-Anteilen, GmbHR 1998, 565; Sass, Der Nießbrauch in der nachfolgerechtlichen Gestaltungspraxis, ErbStB 2019, 82; Wedemann, Ist der Nießbraucher eines Gesellschaftsanteils wie ein Gesellschafter zu behandeln?, ZGR 2016, 798; Wedemann, Das Stimmrecht beim Anteilsnießbrauch im Spiegel von Rechtsvergleichung und Rechtssetzungslehre, NZG 2013, 1281; Werner, Der Nießbrauch an einem GmbH-Geschäftsanteil als Instrument der Unternehmensnachfolge, ZErb 2015, 38.
Rz. 112
Die Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften unter Vorbehaltsnießbrauch ist stets begünstigt. Dies gilt unabhängig davon, wie der Nießbrauch inhaltlich ausgestaltet ist. Der Erwerber muss nicht "Mitunternehmer" werden. Begünstigungsfähig ist der (formale) Erwerb eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft; dabei kommt es nicht darauf an, mit welchen Rechten dieser Anteil (inhaltlich) ausgestaltet ist.
Rz. 113
Nicht begünstigt ist dagegen die Einräumung eines Zuwendungsnießbrauchs, da in diesem Fall keine Anteile an Kapitalgesellschaften übertragen werden.
Rz. 114–115
einstweilen frei