Rz. 67

[Autor/Stand] UN-Manual. Das "UN Practical Manual on Transfer Pricing for Developing Countries"[2] ("UN-Manual") formuliert konkrete (Praxis-)Hinweise, wie Verrechnungspreisanalysen durchzuführen sind. Das UN-Manual wird von dem BMF als eine den OECD-Leitlinien nachgelagerte Hilfe zur Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes akzeptiert.[3] Verglichen mit den OECD-Leitlinien, sollen wiederholt die Bedürfnisse der Entwicklungs- und Schwellenstaaten stärkere Berücksichtigung finden. Während im allgemeinen Teil des UN-Manuals wenig Widersprüche zu den Leitlinien der OECD und des BMF zu erkennen sind, weichen die in den jew. Länderberichten beschriebenen Praktiken mitunter stark von denen der OECD-Staaten ab.[4] Am 27.4.2021 hat die UN eine überarbeitete und nunmehr dritte Fassung des UN-Manuals veröffentlicht, die folgenden Prinzipien – und zugleich Ziele – definiert:

  • Konsistenz mit der Funktionsweise von Artikel 9 des UN-MA und des darin verankerten Fremdvergleichsgrundsatzes,
  • Konsistenz mit den einschlägigen Kommentaren des UN-MA,
  • Abbildung der Gegebenheiten und Bedürfnisse der Entwicklungsländer in den jeweiligen Phasen ihrer Entwicklung,
  • Berücksichtigung der Erfahrungen, der Probleme und der Lösungsmöglichkeiten von Entwicklungsländern, die für sie von größter praktischer Bedeutung sind, und
  • Orientierung an Arbeiten, die in anderen Foren (wie z.B. der OECD) geleistet wird.[5]
[Autor/Stand] Autor: Ditz, Stand: 01.03.2023
[2] Vgl. UN, Practical Manual on Transfer Pricing for Developing Countries 2021, Mai 2021.
[3] Vgl. VWG VP 2021, Rz. 2.6.
[4] Vgl. Eigelshoven in Vogel/Lehner7, DBA, Art. 9 OECD-MA Rz. 29c; Heidecke/Al-Anaswah/Christen/Ebeling, ISR 2021, 443.
[5] Vgl. UN, Practical Manual on Transfer Pricing for Developing Countries 2021, Mai 2021, Vorwort.

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