Rz. 6
[Autor/Stand] Redaktionelle Änderung in Satz 3. Die bei der Einfügung von § 50d Abs. 9 EStG in Satz 3 abhanden gekommene Gesetzesangabe zu "§ 20 Abs. 2 " (s. Rz. 5) wurde durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[2] als redaktionelle Änderung wieder hinzugefügt.[3]
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