... und welche Vermögenswerte hierfür eingesetzt werden (Funktions- und Risikoanalyse).

 

Rz. 660

[Autor/Stand] Neben den ausgeübten Funktionen und den getragenen Risiken der an dem Geschäftsvorfall beteiligten Nahestehenden sind im Rahmen der Funktions- und Risikoanalyse die eingesetzten Vermögenswerte zu identifizieren. Dazu gehören die folgenden Wirtschaftsgüter[2]:

  • Sachmittel, wie z.B. Grund und Boden, Gebäude, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • Finanzielle Mittel, wie z.B. die Liquiditätsausstattung, Ausleihungen, Wertpapiere, kurzfristige Forderungen,
  • Immaterielle Vermögenswerte, wie z.B. Patente, Know-how, Markenrechte, Urheberrechte, Kundenstamm, Herstellungsverfahren, Stellung und Image des Unternehmens am Markt,
  • Humane Vermögenswerte, wie z.B. Ausbildungsstand, Alter und Struktur des Mitarbeiterstammes, Unternehmenszugehörigkeit, Berufserfahrung.

Eine Funktions- und Risikoanalyse erschöpft sich allerdings nicht in der Erfassung der ausgeübten Funktionen, übernommenen Risiken und eingesetzten Mitteln. Vielmehr ist der relative Einfluss dieser Faktoren auf das Ergebnis der einzelnen Geschäftsbeziehungen zu würdigen. Auf dieses Ergebnis können die einzelnen Faktoren also mehr oder minder, ggf. sogar gar keinen Einfluss haben.

[Autor/Stand] Autor: Puls, Stand: 01.05.2024
[2] Vgl. Tz. 1.44 OECD-Leitlinien 2022.

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