Zusätzliche Vergünstigung
In einigen Programmen taucht der Begriff "KfW-Effizienzhaus" auf. Hierbei sei vorab angemerkt, dass sich die Programme des Landes Baden-Württemberg zumeist an den Programmen der KfW-Förderbank orientieren. In den meisten Fällen werden die Programmbedingungen quasi übernommen und der bereits günstige Programmzins der KfW-Bank durch zusätzliche Zinsverbilligungen nochmals vergünstigt.
Wie beschrieben, hat die KfW-Bank mit dem sog. KfW-Effizienzhaus energetische Standards gesetzt, die sich an der Energieeinsparverordnung (EnEV) orientieren. Die Berechnung des energetischen Standards erfolgt nach § 3 EnEV. Zur Einstufung der Objekte werden die Werte des Jahres-Primärenergiebedarfs (Qp) und des Transmissionswärmeverlustes (HT) herangezogen. Die KfW-Bank hat hieraus verschiedene Effizienzhaustypen geschaffen:
Jahres-Primärenergiebedarf | Transmissionswärmeverlust | |
---|---|---|
EffizienzhaustypenKfW-Effizienzhaus 55 |
55 % | 70 % |
KfW-Effizienzhaus 70 | 70 % | 85 % |
KfW-Effizienzhaus 85 | 85 % | 100 % |
KfW-Effizienzhaus 100 | 100 % | 115 % |
KfW-Effizienzhaus 115/Denkmal | 115 % | 130 % |
Welcher Effizienzhausstandard erreicht wird, ist von einem zugelassenen Sachverständigen zu bestätigen und gegebenenfalls zu berechnen. Die Nachweise sind verbindlich vorzulegen.
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