Zusätzliche Vergünstigung

In einigen Programmen taucht der Begriff "KfW-Effizienzhaus" auf. Hierbei sei vorab angemerkt, dass sich die Programme des Landes Baden-Württemberg zumeist an den Programmen der KfW-Förderbank orientieren. In den meisten Fällen werden die Programmbedingungen quasi übernommen und der bereits günstige Programmzins der KfW-Bank durch zusätzliche Zinsverbilligungen nochmals vergünstigt.

Wie beschrieben, hat die KfW-Bank mit dem sog. KfW-Effizienzhaus energetische Standards gesetzt, die sich an der Energieeinsparverordnung (EnEV) orientieren. Die Berechnung des energetischen Standards erfolgt nach § 3 EnEV. Zur Einstufung der Objekte werden die Werte des Jahres-Primärenergiebedarfs (Qp) und des Transmissionswärmeverlustes (HT) herangezogen. Die KfW-Bank hat hieraus verschiedene Effizienzhaustypen geschaffen:

 
  Jahres-Primärenergiebedarf Transmissionswärmeverlust

Effizienzhaustypen

KfW-Effizienzhaus 55
55 % 70 %
KfW-Effizienzhaus 70 70 % 85 %
KfW-Effizienzhaus 85 85 % 100 %
KfW-Effizienzhaus 100 100 % 115 %
KfW-Effizienzhaus 115/Denkmal 115 % 130 %

Welcher Effizienzhausstandard erreicht wird, ist von einem zugelassenen Sachverständigen zu bestätigen und gegebenenfalls zu berechnen. Die Nachweise sind verbindlich vorzulegen.

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