Eigentümer muss selbst nutzen

Dieses Programm ist für natürliche Personen gedacht, die Eigentümer oder Erwerber einer Immobilie sind. Dazu muss der Eigentümer selbst in einer der Wohnungen des Förderobjekts wohnen. Das Förderobjekt darf maximal 3 Wohnungen haben. Hat der Eigentümer mehrere Wohnungen, die er selbst bewohnt, so muss sich der Erstwohnsitz im Förderobjekt befinden. Wird die Wohnung unentgeltlich an Verwandte 1. Grades überlassen, wird darin eine Eigennutzung gesehen.

Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sind antragsberechtigt. Voraussetzung ist hier, dass alle Wohnungseigentümer ihre Wohnungen zu eigenen Wohnzwecken nutzen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?