Dieser Programmteil fördert den Einbau von KWK-Einzelanlagen zur Wärmeversorgung wie z. B. Mini-Blockheizkraftwerke oder Brennstoffzellen. Auch Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind förderfähig. Wird für das System ein Spitzenlastkessel (Gas- oder Ölbrennwertkessel) benötigt, kann dieser mitgefördert werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Eigenbauten und Prototypen. Als Prototyp gelten Anlagen, die weniger als 4 mal gebaut worden sind. Weiterhin sind gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit wesentlichen gebrauchten Teilen von der Förderung ausgeschlossen.

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