Brennstoffzellenheizung: Das wird neuerdings gefördert
Bis Ende 2022 konnten Anträge nach dem Programm 433 ("Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle") der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.
Seit dem 1.1.2023 wird der Einbau von Brennstoffzellenheizungen als Einzelmaßnahme über die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderbedingungen wurden verschärft. Einen Überblick über die Förderung hat die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online erstellt:
co2online-Übersicht zur Förderung für Brennstoffzellenheizungen
Förderbonus beim Heizungstausch
Der BEG-Satz liegt bei bis zu 35 Prozent der Investitionskosten. Die Fördervoraussetzungen wurden deutlich verschärft. Darauf weist der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) hin. Gefördert werden nur noch Anlagen, die mit grünem Wasserstoff aus Wind- oder Solarstrom-Elektrolyse oder Biomethan betrieben werden. Wird eine Gas- oder Ölheizung ersetzt, gibt es einen Austauschbonus von zehn Prozent. Alternativ kann es eine Steuerermäßigung in Höhe von bis zu 20 Prozent geben.
"Brennstoffzellen-Systeme für die Gebäudeenergie sind eine Kerntechnologie für das klimaneutrale Energiesystem der Zukunft", sagt Dieter Kehren, Leiter der Fachabteilung KWK (Kraft-Wärme-Kopplung) im BDH. "Sie erzeugen gleichzeitig Strom- und Wärme, sind innovativ und hocheffizient."
Flankiert wird die BEG-Förderung seit dem 1.1.2023 von der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV). Laut der Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch werden bei der Objektsanierung in den vom KfW-Programm 433 bekannten Grenzen von 0,25 bis fünf kWel ("Kilowatt elektrisch") Brennstoffzellen unabhängig vom Brennstoff gefördert.
"Grüne" Brennstoffzellen: Wer wird gefördert?
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