Förderungsfähig sind 100 % der Kosten der o. g. Anlagen einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Zusatzkosten. Wird die Anlage teilweise gewerblich genutzt, so verringert sich die Förderung entsprechend dem Anteil der gewerblichen Nutzung. Ähnliches gilt für Zuschüsse. Werden solche gewährt, so verringern sich die Kosten entsprechend. Der minimale Bruttodarlehensbetrag beläuft sich auf 5.000 EUR, der maximale auf 50.000 EUR.

Zinsverbilligtes Darlehen

Finanziert wird durch die Gewährung von zinsverbilligten Darlehen. Die Zinsverbilligung wirkt für die ersten 10 Jahre der Darlehenslaufzeit. Die Laufzeit der Darlehen kann wahlweise 10, 20 oder 30 Jahre betragen. Dabei wird grundsätzlich 1 tilgungsfreies Jahr vereinbart. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Eine Bereitstellungsprovision wird nicht erhoben. Die Abruffrist beträgt 12 Monate. Innerhalb dieser Frist soll das Darlehen möglichst in maximal 2 Raten abgerufen sein.

Vorfälligkeitsentschädigung

Eine vorzeitige vollständige Rückzahlung oder größere Teilrückzahlung während der ersten Zinsbindungsphase ist nicht möglich. Erst nach Ablauf der Sollzinsbindungsfrist ist eine Sondertilgung ohne Kosten möglich. Eine Teilrückzahlungsrate muss aber mindestens 1.000 EUR betragen.

Bereitstellungszins

Für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge verlangt die L-Bank ab dem 13. Monat einen Bereitstellungszins in Höhe von 0,25 % pro Monat.

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