Der Freistaat Bayern erhöht mit einer eigenen Förderung das vom Bund gezahlte Baukindergeld. Zweck der Förderung ist, den Bürgern Bayerns zu Wohneigentum zu verhelfen. Hierzu wurde ja bereits die bayerische Eigenheimzulage (siehe oben) geregelt.
6.1 Wer kann Anträge stellen?
Baukindergeld Bund
Antragsberechtigt sind alle Personen, die das Baukindergeld des Bundes erhalten. Wer also keinen Antrag auf den Erhalt des Baukindergeldes des Bundes gestellt hat oder wem dieser Antrag abgelehnt worden ist, kann das bayerische Baukindergeld nicht erhalten. Der Antragsteller für das bayerische Baukindergeld muss derselbe Antragsteller sein, der auch das Baukindergeld des Bundes beantragt hat.
Wohnen in Bayern
Das bayerische Baukindergeld stellt aber noch weitere Forderungen an den Antragsteller. So müssen die Antragsteller
- seit mindestens 1 Jahr ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben oder dauerhaft einer Erwerbstätigkeit in Bayern nachgehen.
im Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.8.2018
- eine Baugenehmigung erhalten oder einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben oder
- bei einem genehmigungsfreien Vorhaben ist die Frist nach Art. 58 Abs. 3 Satz 3 BayBO abgelaufen oder die Gemeinde hat eine Mitteilung nach Art. 58 Abs. 3 Satz 4 BayBO erteilt.
Ausnahmen
Erfüllt ein Antragsteller die obigen Voraussetzungen nicht, erhält er auch das bayerische Baukindergeld nicht. Es sei denn, der Antragsteller ist
- im Rahmen seines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses vom Freistaat Bayern vorübergehend in ein anderes Land oder ins Ausland entsandt worden oder
- im Rahmen seines in Deutschland bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses vorübergehend in ein Gebiet außerhalb des Freistaates Bayern abgeordnet, versetzt oder kommandiert oder
- ein Entwicklungshelfer i. S. d. § 1 Entwicklungshelfer-Gesetzes.
6.2 Gegenstand der Förderung
Wohneigentum
Gegenstand der Förderung ist die Schaffung von Wohneigentum zu eigenen Wohnzwecken. Eine weitere Forderung des Freistaates Bayern gibt es hier nicht. Wer das Baukindergeld des Bundes zugesprochen bekommt, hat diese Forderung erfüllt.
Gefördert werden alle Objekte, für die im Zeitraum 1.1.2018 bis 31.12.2020 entweder
- eine Baugenehmigung erteilt wurde oder
- der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde oder
6.3 Höhe der Förderung
300 EUR
Der Freistaat Bayern ergänzt das Baukindergeld des Bundes um weitere 300 EUR je gefördertem Kind. Die Laufzeit beträgt auch hier 10 Jahre. Die Anzahl der Kinder im Haushalt ist unerheblich. Es werden nur die Kinder gefördert, die auch das Baukindergeld des Bundes erhalten.
Gesamtförderung über 10 Jahre |
Anzahl der Kinder |
bayerisches Baukindergeld Plus |
Baukindergeld Bund |
gesamt |
1 |
3.000 |
12.000 |
15.000 |
2 |
6.000 |
24.000 |
30.000 |
3 |
9.000 |
36.000 |
45.000 |
4 |
12.000 |
48.000 |
60.000 |
Einmalig
Die Förderung kommt jedem Antragsteller nur einmal zugute. Das Gleiche gilt für die Kinder. Wurde das bayerische Baukindergeld für ein Kind beantragt, kann für dieses Kind nicht nochmals das bayerische Baukindergeld beantragt werden. Wenn also z. B. das Kind während des Förderzeitraums von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils zieht und diese jeweils nacheinander Wohneigentum erwerben, gibt es kein 2. Mal Baukindergeld.
6.4 Auszug aus dem Objekt
Ende der Nutzung
Wird die Selbstnutzung innerhalb des 10-jährigen Förderzeitraums aufgegeben, muss dies umgehend der BayernLabo mitgeteilt werden. Mit Aufgabe der Selbstnutzungsvoraussetzung erlischt der Anspruch auf das bayerische Baukindergeld. Man muss allerdings nicht das bisher gezahlte bayerische Baukindergeld zurückzahlen. Nur die zukünftigen noch offenen Raten werden nicht mehr gezahlt. Ziehen die Kinder im Verlauf des Förderzeitraums aus der geförderten Wohnung aus, ist dies unschädlich.
6.5 Antragsstellung
KfW-Bank
Der Förderantrag für das bayerische Baukindergeld ist direkt bei der BayernLabo zu stellen. Die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Webseite der BayernLabo bereitgestellt und können dort heruntergeladen werden (www.bayernlabo.de). Neben dem ausgefüllten Antragsformular muss auch die Auszahlungsbestätigung der KfW-Bank über das Baukindergeld des Bundes vorlegt werden.
Die Bewilligung erfolgt per Zuwendungsbescheid.
6.6 Antragsfrist
3 Monate
Der Förderantrag auf das bayerische Baukindergeld ist
- ab Bezug des Wohnraums und
- innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der Auszahlungsbestätigung der KfW-Bank
vorzulegen. Das maßgebliche Datum für den Zugang ist das Datum der Auszahlungsbestätigung.
6.7 Auszahlung
Jährliche Rate
Die Auszahlung der Förderung erfolgt jährlich in 10 Raten.
6.8 Förderzeitraum
31.12.2020
Der Förderzeitraum beginnt mit dem 1.1.2018 und endet am 31.12.2020.