Energieberater

Um die Förderung erhalten zu können, muss von Beginn an ein energetischer Sachverständiger eingebunden werden. Die Kernaufgaben dieser Person sind die Überwachung der Einhaltung der geforderten technischen Mindestanforderungen sowie die Einsparung von Energie und CO2. Die Einbindung wird vom Sachverständigen über das KfW-Formular "Bestätigung zum Kreditantrag" (Nr. 600 000 0056) bestätigt.

Als Sachverständiger i. S. dieses bzw. der KfW-Programme werden alle nach § 21 EnEV berechtigten Personen angesehen. Entsprechende Experten für Nichtwohngebäude und Denkmale findet man auf der Webseite www.energie-effizienz-experten.de.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?