Bis 100.000 EUR je WE

Die Förderdarlehen finanzieren bis zu 85 % der förderfähigen Kosten. Dabei gelten folgende Darlehenshöchstgrenzen:

  • 50.000 EUR je Wohneinheit, wenn Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete gefördert werden.
  • 120.000 EUR je Wohneinheit, wenn die Förderung zur Herstellung des KfW-Effizienzhaus-Standards führt.

Eine nachträgliche Aufstockung von Darlehen oder Tilgungszuschüssen ist nicht vorgesehen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?