Antragsberechtigt für diese Förderung sind:

  • Grundeigentümer,
  • sonstige Verfügungsberechtigte,
  • Erbbauberechtigte,
  • Initiativgruppen,
  • Interessengruppen,
  • Vereine,
  • Begegnungsstätten und
  • Seniorenheime.

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