Zusammenfassung
Das Land Brandenburg fördert über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Die einzelnen Förderprogramme können auf der Webseite der ILB unter folgender Anschrift eingesehen werden: www.ilb.de. Hier findet man neben den Programmen auch die Formulare und Merkblätter.
1 Kurzübersicht
Die ILB bietet insbesondere folgende Förderprogramme an:
Förderprogramme des Landes Brandenburg
Förderprogramm |
Antragsteller |
Förderart |
Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau |
kommunale Wohnungsgesellschaften Wohnungsgenossenschaften private Investoren der Wohnungswirtschaft |
Darlehen |
ILB Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum |
Vermieter Mieter selbstnutzende Wohneigentümer |
Zuschuss |
ILB Mietwohnungsbau Aufzüge |
natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte |
zinsloses Darlehen |
ILB Wohneigentum – nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung |
Personen und Haushalte in selbstgenutzten Wohnungen |
zinsloses Darlehen |
ILB Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen |
kommunale Wohnungsgesellschaften Wohnungsgenossenschaften private Investoren der Wohnungswirtschaft |
Darlehen |
ILB Mietwohnungsbau Modernisierung/Instandsetzung |
natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte |
zinsloses Darlehen |
2 Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
2.1 Für wen ist die Förderung gedacht?
Das Programm spricht kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft an.
2.2 Was wird gefördert?
Das Land Brandenburg möchte langfristig den bestehenden Wohnungsbestand energieeffizient sanieren lassen. Gleichzeitig soll neuer Wohnungsbestand gleich so gebaut werden, dass energetische Standards erreicht werden. Gefördert werden langfristige Maßnahmen, die besonders energieeffizient sind und das KfW-Effizienzhausniveau erreichen (Sanierung oder Neubau).
KfW-Effizienzhausstandard
Das Programm "Energieeffizient Sanieren" verlangt am Ende das Erreichen eines der KfW-Effizienzhausstandards 40 NH, 40, 55, 70, 85.
Keine Förderung
Nicht in der Förderung dieses Programms enthalten sind folgende Objekte:
- Wohn-, Alten- und Pflegeheime
- Ferien- und Wochenendhäuser
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Projekte
2.3 Konditionen
BEG 261
Die ILB hat das Programm an den KfW-Förderprogrammen BEG 261 Wohngebäude – Kredit orientiert. Das heißt, dass grundsätzlich die Programmbedingungen der KfW gelten. Hier können Sie mit folgenden Konditionen planen:
Neubau Effizienzhaus 40 NH
- Darlehenshöchstbetrag 120.000 EUR pro Wohneinheit
- Auszahlungsquote 100 %
- Kreditlaufzeiten zwischen 10 und 30 Jahren
- erste Zinsbindungsfrist umfasst 10 Jahre
- Programmzinssätze richten sich nach den jeweiligen Programmzinsen der KfW-Bank
- Zahlungen und Tilgungen sowie tilgungsfreie Jahre entsprechen dem KfW-Programm 261
- Tilgungszuschuss: 5 % des Zusagebetrags.
Sanierung Effizienzhaus 85, 70, 55 sowie 40
- Darlehenshöchstbetrag 150.000 EUR pro Wohneinheit
- Auszahlungsquote 100 %
- Kreditlaufzeit zwischen 10 und 30 Jahren
- 1. Zinsbindungsfrist umfasst 10 Jahre
- Programmzinssätze richten sich nach den jeweiligen Programmzinsen der KfW-Bank
- Zahlungen und Tilgungen sowie tilgungsfreie Jahre entsprechen dem KfW-Programm 261
- Tilgungszuschüsse: je nach Standard bis zu 20 % des Zusagebetrags. Wird die EE-Klasse erreicht, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 5 %.
So erreichen Sie die EE-Klasse
Wenn die erneuerbare Energie und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 55 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen, liegen die Bedingungen für eine EE-Klasse beim Effizienzhaus vor.
Zusätzlich wird vorausgesetzt, dass der auf erneuerbaren Energien basierende Wärme- oder Kälteerzeuger bzw. das Wärme- oder Gebäudenetz als Bestandteil der geförderten Sanierung zur Effizienzhaus-EE-Klasse erstmals eingebaut oder erstmals angeschlossen wird. Dabei darf zuvor kein solcher Wärmeerzeuger im Gebäude vorhanden gewesen sein. Bei einer schrittweisen Sanierung kann die EE-Klasse nur einmal erreicht werden.
Werden die Darlehen nicht bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Zusage abgerufen, so wird ab dem 13. Monat eine monatliche Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % auf die noch nicht abgerufenen Darlehensmittel erhoben. Eine Teilrückführung bzw. vollständige Rückführung während der Zinsbindung ist nicht vorgesehen.
2.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital
Eigenkapital nicht notwendig
Eigenkapital wird nicht verlangt.
Grundsätzlich gelten die Programmbedingungen der KfW-Bank. Die entsprechenden Merkblätter können bei der KfW-Bank (www.kfw.de) abgerufen werden.
Auch Eigenleistungen sowie die dabei entstandenen Materialkosten sind nicht förderfähig. Gefördert werden nur Leistungen von Fachunternehmen. Dies gilt auch für die Kosten des durch ein externes Fachunternehmen verbauten Materials.
Eine private Durchführung, auch wenn der Antragsteller selbst ein Handwerker ist, wird nicht gefördert. Notwendig ist die gewerbliche Durchführung von Fachunternehmen, die durch eine Rechnungsstellung an die Gebäudeeigentümer nachgewiesen wird. Gleiches gilt auch bei Kleins...