Grundsätzlich muss die Maßnahme freiwillig sein. Ist eine Anordnung erfolgt, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung umfasst die Neuinstallation und Nachrüstung von Anlagen zur Nutzung
- von Regenwasser,
- von Grauwasser,
für die Nutzung der Toilettenspülung und eines weiteren Nutzungszwecks. Dieser könnte beispielsweise die Gartenbewässerung umfassen. Die Anlagen müssen grundsätzlich der aktuellen Fassung des § 13 der Trinkwasserverordnung entsprechen. Zudem dürfen die Anlagen nicht mit chemischen Zugaben betrieben werden.
Bezuschusst werden insbesondere folgende bauliche und technische Maßnahmen:
- die Bau- oder Installationskosten eines Speichers und der dazugehörigen Erdarbeiten
- die Installation eines separaten Leitungssystems zu den Verbrauchsstellen
- die Installation der notwendigen technischen Bauteile
- die Installation einer Anlage, um leicht verschmutzte Abwässer aus der Körperreinigung vor der Nutzung zu reinigen.
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