Übersicht KfW-Förderprogramme nachhaltiges Wirtschaften

„Verantwortung übernehmen, zahlt sich aus.“ So lautet der Claim der KfW im Bereich Inlandsförderung für Unternehmen in Energieeffizienz. Und trifft damit wohl genau auf den Punkt. Denn mit einem Anstieg von 16,5 Prozent im Jahr 2021 zu 2020 zählt Klimaschutz mit zu den umsatzstärksten Bereichen. Ein Anreiz sind sicher auch die Förderungen für Unternehmen. Dieser Text gibt einen Überblick der Fördermöglichkeiten am Markt.

Destatis berichtet in seiner Pressemitteilung vom 26.10.2021, dass 2019 mehr als die Hälfte der Investitionen (52 Prozent) der Industrie in Erneuerbare Energien flossen. Laut Destatis wurden 3,46 Milliarden Euro für Anlagen zur Vermeidung von Emissionen oder zu einer schonenderen Nutzung von Ressourcen aufgewendet. Zehn Jahre früher betrugen diese Investitionen laut Destatis gerade einmal die Hälfte (1,63 Milliarden Euro).

Nun könnte man meinen, die Investitionsbereitschaft ist heute angesichts hoher Kreditzinsen und der Inflation zaghafter. Verlässliche Zahlen gibt es für 2022 noch nicht, aber es gibt Förderprogramme, die Unternehmen – Mittelstand wie große Unternehmen – dabei unterstützen, nachhaltig zu investieren. Einige sollen hier kurz vorgestellt werden:

Förderprogramme für Unternehmen

Wo gibt es Sparpotenzial für Energieeffizienz in den Unternehmen? Denken wir klein: Solarpanels, E-Auto – welcher Unternehmer hat bei den steigenden Energie- und Spritpreisen noch nicht darüber nachgedacht? Die KfW bietet auf ihrer Homepage eine Übersicht möglicher Sparpotenziale.

Die Ideen zum Sparpotenzial sind nicht neu –geben aber vielleicht einen (weiteren) Denkanstoß, in Energieeffizienz zu investieren. Diese KfW-Produkte gibt es in zwei Formen – als Kredit oder als ausgezahlten Zuschuss.

Neubau und Erstkauf von Nichtwohngebäuden, Programm 299

Die KfW fördert für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland, wobei als Erstkauf ein Zeitraum bis ein Jahr nach Fertigstellung gilt.

Was gilt als klimafreundlich? Eine Legaldefinition gibt es dafür nicht – die KfW legt unter anderem folgende Kriterien zugrunde:

  • Effizienzgebäude-Stufe 40
  • wenig Ausstoß von Treibhausgasen
  • kein Beheizen mit Öl, Gas oder Biomasse

Was ist ein Effizienzgebäude?

Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den die KfW für ihre Förderprodukte nutzt als Vergleich zwischen Nichtwohngebäude und Referenzgebäude. Je niedriger die Zahl ist, desto höher ist die Energie­effizienz.

Gefördert werden dabei durch die KfW

  • Bau und Kauf o.g. Nichtwohngebäude einschließlich Nebenkosten (als Nebenkosten gelten laut KfW Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachten und Baugerüst)
  • Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
  • Gebühren für die Nachhaltigkeitszertifizierung

Wer ist berechtigt, diese Förderung zu beantragen?

  • Privatpersonen
  • Einzel­unternehmer/innen und freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • soziale Organisationen und Vereine

Zum Programm und Antrag.

Sanierung von Nichtwohngebäuden, Programm 263

Die KfW fördert die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen.

Gefördert werden dabei durch die KfW

  • alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen
  • Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen, wie Vorbereitung und Umsetzung eines Sanierungsvorhabens sowie die Inbetriebnahme (energetische Planung, Baustelleneinrichtung, Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen oder Wiederherstellungsarbeiten)
  • Sanierung von Baudenkmälern
  • Maßnahme der energetischen Sanierung für frisch sanierte Immobilie
  • Notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expertin sowie akustische Fachplanung (Gewährleistung des Lärmschutzes bei stationären Geräten, wie etwa Wärmepumpen)

Wer ist berechtigt, diese Förderung zu beantragen?

  • Privatpersonen sowie Einzel­unternehmerinnen und Einzelunternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Kommunale Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Geschäftsbanken, Genossen­schaftsbanken und Sparkassen
  • Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohngebäuden erbringen

Zum Programm und Antrag.

Klimaschutzoffensive für Unternehmen, Programm 293

Die KfW fördert mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften.

Diese Förderung ist in verschiedene Module aufgeteilt:

  • Modul A – Herstellung klimafreundlicher Technologien
  • Modul B – Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
  • Modul C – Energieversorgung
  • Modul D – Wasser, Abwasser, Abfall
  • Modul E – Transport und Speicherung von CO2
  • Modul F – Integrierte Mobilitätsvorhaben
  • Modul G – Green IT

Wer ist berechtigt, diese Förderung zu beantragen?

Für Vorhaben in Deutschland:

  • Natürliche Personen,
  • juristische Personen
  • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln und
  • rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln
    • mit Unternehmenssitz in Deutschland
    • mit Unternehmenssitz im Ausland

Für Vorhaben innerhalb der EU:

  • Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
  • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz in der Europäischen Union
  • Joint Ventures in der Europäischen Union mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mindestens 25 Prozent

Zum Programm und Antrag.

Nachhaltige Mobilität, Programme 268 und 269

Diese Förderung ist in verschiedene Kategorien aufgeteilt.

Die KfW fördert Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität.

Klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge

  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Regionalverkehr, zum Beispiel S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Oberleitungsbusse, Busse und Züge
  • Fernzüge zur Personenbeförderung, zum Beispiel Züge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb
  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung im Straßenfernverkehr, zum Beispiel Fernbusdienste
  • Schiffe zur Personenbeförderung, zum Beispiel Fährschiffe, Wassertaxis, Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffe sowie CO2-freundliche Nachrüstungen
  • Pkw, Krafträder und leichte Nutzfahrzeuge, zum Beispiel Brennstoffzellenfahrzeuge, batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-In-Hybride, Elektro-Motorroller
  • Fahrzeuge für aktive Mobilität, zum Beispiel Fahrräder, Lastenfahrräder, E-Bikes, E-Tretroller

Klimafreundliche Züge für die Güterbeförderung

  • Züge zur Güterbeförderung
  • Schwere Nutzfahrzeuge
  • Schiffe zur Güterbeförderung sowie CO2-freundliche Nachrüstungen

Infrastruktur für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), den Regionalverkehr und sonstigen Schienenverkehr

  • Investition in das Schienennetz inklusive Haltestellen und Übergänge im ÖPNV und Regionalverkehr.
  • Bereitstellung von Infrastruktur von einem CO2-schädlichen Verkehrsträger auf die Schiene.
  • Umwidmung der Infrastruktur motorisierten Individualverkehrs

Infrastruktur für Straßenverkehr ohne CO2-Abgasemissionen

  • Investition in öffentliche und nicht-öffentliche elektrische Ladeinfrastruktur inklusive der Stromnetzanschlüsse
  • Investition in Wasserstofftankstellen
  • Investition in elektrische Straßensysteme
  • Investition in Infrastruktur, für die Umladung von Gütern zwischen Verkehrsträgern
  • Investition in die Umrüstung von Betriebswerkstätten

Infrastruktur für aktive Mobilität (zum Beispiel Fußverkehr, Radverkehr)

  • Errichtung oder Modernisierung von Fuß- und Radwegen sowie Abstellanlagen.
  • Umwidmung genutzter Infrastruktur motorisierten Individualverkehrs
  • Errichtung von Stromladestationen oder Wasserstofftankstellen.

Infrastruktur für emissionsarmen Verkehr zu Wasser und Flugverkehr

Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien für Mobilität

Investitionen in datengesteuerte Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Bereich der Mobilität, wie

  • Systeme, die Verkehrsströme intelligent erfassen und steuern
  • Lösungen, die das Internet der Dinge nutzen
  • intelligente Parkraummanagementsysteme

Digitale Lösungen zur Vernetzung bestehender Mobilitätsangebote für eine bessere und effizientere Organisation von Mobilität

Wer ist berechtigt, diese Förderung zur nachhaltigen Mobilität zu beantragen?

  • Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden sowie Freiberufler mit Sitz in Deutschland oder im Ausland
  • Unternehmen mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung
  • Gemeinnützige Antragsteller
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund

Zum Programm und Antrag.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, Programm 295

Die KfW finanziert Maßnahmen und deren notwendigen Nebenkosten, deren Investition mindestens drei Jahre in Betrieb sein muss und die zur deutlichen Erhöhung der Strom- oder Wärmeeffizienz führen und damit einen deutlichen Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs leisten.

Diese Förderung ist in sechs Module aufgeteilt:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien
  • Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
  • Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Modul 5: Förderung von Transformationskonzepten
  • Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen

Wer ist berechtigt, diese Förderung zu beantragen?

  • In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren,
  • Kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform,
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform,
  • Freiberuflich Tätige,
  • Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind,
  • jeweils mit einem Standort in Deutschland

Zum Programm und Antrag.

Energieeffizienz in der Produktion, Programm 292

Die KfW fördert Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen in Deutschland und im Ausland.

Investitionsmaßnahmen

  • Maschinen, Anlagen und Prozess­technik
  • Druckluft, Vakuum und Absaug­technik
  • Elektrische Antriebe und Pumpen
  • Prozesskälte und Prozesswärme
  • Wärmerück­gewinnung und Abwärme­nutzung für Produktions­prozesse
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikations­technik
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Modernisierungsinvestitionen:

Endenergieeinsparungen von mindestens 10 Prozent (im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre)

Neuinvestitionen:

Energieeinsparung in maßgeblichem Umfang gegenüber Branchendurchschnitt

Wer ist berechtigt, diese Förderung zu beantragen?

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Contracting-Geber
  • Freiberuflich Tätige
  • Für Vorhaben im Ausland: auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland

Zum Programm und Antrag.

Erneuerbare Energien und Umwelt, Programm 270

Die KfW fördert im Hinblick auf erneuerbare Energien und Umwelt Investitionen in Deutschland und im Ausland:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
    • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
    • Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
    • Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
    • Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
    • Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
    • Batteriespeicher
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
    • zum Beispiel Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme, als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung
  • Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

Wer ist berechtigt, diese Förderung zu beantragen?

  • In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
  • Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
  • Privatpersonen und gemeinnützige Antrag­steller
    Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.
  • Freiberufler
  • Deutsche private Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Ausland
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
  • In Deutschland tätige Freiberufler

Zum Programm und Antrag.

KfW-Umweltprogramm, Programme 240 und 241

Mit dem Umweltinnovationsprogramm fördert die KfW innovative großtechnische Pilotprojekte, die den Status von Forschung und Entwicklung verlassen haben und über den Stand der Technik hinausgehen.

Weitere Informationen zum Programm.


Schlagworte zum Thema:  KfW-Förderprogramm, Nachhaltigkeit