5.000 EUR

Ist die Maßnahme nach Prüfung durch den Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau sinnvoll, stellt dieser die förderfähigen Kosten fest. Gefördert werden 40 % der förderfähigen Kosten, maximal aber 5.000 EUR. Bei unvorhergesehenen Mehrkosten kann eine Nachbewilligung erfolgen, allerdings darf die Höchstgrenze von 5.000 EUR nicht überschritten werden.

Die Maßnahmen sind von Fachunternehmern durchzuführen. Eigenleistungen werden nur anerkannt, wenn der Antragsteller über die entsprechende fachliche Ausbildung verfügt.

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