Es werden nur Objekte im Land Bremen gefördert. Mit den Maßnahmen darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn wird beispielsweise der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Das bloße Einholen von Kostenvoranschlägen, Beratungs- und Planungsleistungen werden nicht als Beginn angesehen.

Eigenkapital

Eigenkapital ist nicht nachzuweisen, jedoch muss die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert sein. Der Einbau der Anlage darf nicht zu Mieterhöhungen führen. Weiterhin darf die Anlage innerhalb der ersten 10 Jahre nach Fertigstellung nicht abgebaut werden.

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