Abbau von Barrieren

Dieses Programm fördert den Abbau von bestehenden Barrieren an Wohngebäuden oder Wohnungen. Dabei kommt es auf das Alter oder eine Behinderung der Nutzer nicht an.

Folgende Maßnahmen fallen unter diese Förderung:

  • Barrierereduzierungen entsprechend der DIN 18040-2
  • Maßnahmen, die zum Standard "Altersgerecht Wohnen/Altersgerechtes Haus" führen
  • Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen zu beheizten Wohnflächen, sofern diese danach den baurechtlichen Vorschriften entsprechen und es sich nicht um eine Neubaumaßnahme handelt
  • Barriereabbau durch Wohnflächenerweiterung (Erweiterung nicht mehr als 50 m2)
  • Maßnahmen der 7 KfW-Förderbereiche.

7 Förderbereiche

Die KfW hat die folgenden 7 Förderbereiche mit Einzelmaßnahmen geregelt, die allein durchgeführt oder miteinander kombiniert werden können.

  • Förderbereich 1: Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
  • Förderbereich 2: Eingangsbereich und Wohnungszugang
  • Förderbereich 3: vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden
  • Förderbereich 4: Anpassung der Raumgeometrie
  • Förderbereich 5: Maßnahmen an Sanitärräumen
  • Förderbereich 6: Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation
  • Förderbereich 7: Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen

Genauere Informationen enthält das Merkblatt "Altersgerecht Umbauen" und das Merkblatt "Technische Mindestanforderungen". Beide Merkblätter finden Sie auf www.kfw.de unter dem Programm 159.

Den Standard einer altersgerechten Wohnung oder eines altersgerechten Hauses erreicht man im Prinzip aus einer sinnvollen Kombination und Bündelung der Förderbereiche 1 bis 6. Ob das Objekt nach dem Umbau die Forderungen erfüllt, muss ein Sachverständiger prüfen und bestätigen. Ein Sachverständiger in diesem Sinne ist ein nach Landesrecht Bauvorlageberechtigter oder ein Experte der Wohnberatungsstellen der Länder oder ein Experte, der eine ergänzende Fortbildung im Bereich Barriereabbau/Barrierefreiheit in Wohngebäuden absolviert hat.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?