Mit diesem Programm will das Land Bremen Privatpersonen motivieren, angemessene Schutzmaßnahmen gegen Wasserschäden zu errichten. Grund dafür sind die erheblichen Schäden in der Vergangenheit, die durch die starken Regenfälle und Unwetter verursacht worden sind. Ein weiterer Förderaspekt sind die erneut verschärften Änderungen der Trinkwasserverordnung, die nicht selten Sanierungsmaßnahmen an älteren Objekten erfordern.

4.1 Wer kann Anträge stellen?

Ein- und Zweifamilienhäuser

Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen, die Wohnungseigentümer sind. Dabei kann es sich bei dem Objekt um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handeln.

4.2 Was wird gefördert?

Schutzmaßnahmen

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen im Bereich der Grundstücksentwässerung und/oder des Trinkwassernetzes sowie des Überflutungsschutzes.

Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • die Sanierung von privaten, erdverlegten Abwasserleitungen bis hin zum öffentlichen Anschlusskanal
  • Sanierungsmaßnahmen zum Schutz vor Kanalrückstau durch z. B. den Einbau von Abwasserhebeanlagen
  • Schutz vor oberflächlich zulaufendem Wasser durch Starkregen und Sturzfluten
  • Maßnahmen zur Nutzung ökologischer Regenwasserbewirtschaftung, wie z. B. Dachbegrünungen, Anlagen zur Regenwassernutzung, Versickerungsanlagen, Entsiegelung
  • Maßnahmen zur Sanierung der Trinkwasserinstallationen (z. B. Austausch von Bleileitungen).

4.3 Darlehen und Konditionen

Bis zu 20.000 EUR

Die Darlehen umfassen grundsätzlich 100 % der förderungsfähigen Kosten. Der Mindestdarlehensbetrag beträgt 3.000 EUR, der maximale Darlehensbetrag beläuft sich auf 20.000 EUR. Eine grundpfandrechtliche Sicherung der Darlehen ist nicht erforderlich.

Die Darlehenslaufzeit richtet sich nach der Darlehenshöhe. Darlehen bis zu 10.000 EUR haben eine Laufzeit bis zu 5 Jahren. Darlehen mit einem Darlehensbetrag von bis zu 20.000 EUR können eine Laufzeit bis zu 10 Jahren haben. Weiterhin werden je nach Darlehenslaufzeit 1 bis 2 tilgungsfreie Jahre vereinbart.

Die aktuellen Programmzinsen können auf der Webseite der BAB abgerufen werden (www.bab-bremen.de).

4.4 Zuschuss

Bis zu 250 EUR

Dieses Programm verlangt, dass der Antragsteller vor der Sanierung der privaten Abwasserleitung eine Kanalprüfung durchführt. Diese Kanalprüfung wird aber nur anerkannt, wenn sie von einem zertifizierten Fachbetrieb vorgenommen wird. Liegen diese Voraussetzungen vor, erhält der Antragsteller für diese Kosten einen Zuschuss von bis zu 250 EUR. Eine Liste von zertifizierten Fachbetrieben ist bei der Bremer Umwelt Beratung (www.bremer-umwelt-beratung.de) erhältlich.

4.5 Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahmen bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH zu stellen. Die entsprechenden Antragsformulare findet man auf der Webseite der BAB.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?