Schutzmaßnahmen

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen im Bereich der Grundstücksentwässerung und/oder des Trinkwassernetzes sowie des Überflutungsschutzes.

Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • die Sanierung von privaten, erdverlegten Abwasserleitungen bis hin zum öffentlichen Anschlusskanal
  • Sanierungsmaßnahmen zum Schutz vor Kanalrückstau durch z. B. den Einbau von Abwasserhebeanlagen
  • Schutz vor oberflächlich zulaufendem Wasser durch Starkregen und Sturzfluten
  • Maßnahmen zur Nutzung ökologischer Regenwasserbewirtschaftung, wie z. B. Dachbegrünungen, Anlagen zur Regenwassernutzung, Versickerungsanlagen, Entsiegelung
  • Maßnahmen zur Sanierung der Trinkwasserinstallationen (z. B. Austausch von Bleileitungen).

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