Schutzmaßnahmen
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen im Bereich der Grundstücksentwässerung und/oder des Trinkwassernetzes sowie des Überflutungsschutzes.
Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:
- die Sanierung von privaten, erdverlegten Abwasserleitungen bis hin zum öffentlichen Anschlusskanal
- Sanierungsmaßnahmen zum Schutz vor Kanalrückstau durch z. B. den Einbau von Abwasserhebeanlagen
- Schutz vor oberflächlich zulaufendem Wasser durch Starkregen und Sturzfluten
- Maßnahmen zur Nutzung ökologischer Regenwasserbewirtschaftung, wie z. B. Dachbegrünungen, Anlagen zur Regenwassernutzung, Versickerungsanlagen, Entsiegelung
- Maßnahmen zur Sanierung der Trinkwasserinstallationen (z. B. Austausch von Bleileitungen).
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