10 %

Gefördert werden alle Maßnahmen in betrieblichen Gebäuden und auch Anlagen. Erforderlich ist, dass mit der energetischen Maßnahme eine Energieeinsparung von mindestens 10 % verbunden ist. Insbesondere folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Sanierung durch Einzelmaßnahmen an Gebäuden
  • Gesamtsanierungen von Gebäuden
  • Neubau von Gebäuden
  • Neuinvestitionen in Produktionsanlagen/-Prozesse und Gebäudetechnik einschließlich betrieblicher Wärmeversorgung
  • Ersatzinvestitionen in Produktionsanlagen/-Prozesse und Gebäudetechnik einschließlich betrieblicher Wärmeversorgung.

Neben der energetischen Maßnahme selbst können auch Aufwendungen für deren Planung und Umsetzung finanziert werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?