Wohnungseigentümer

Dieses Zuschussprogramm richtet sich an Wohnungseigentümer. Gleichgestellt sind sonstige dingliche Verfügungsberechtigte wie beispielsweise Erbbauberechtigte. Das Programm eignet sich auch für WEG oder auch einzelne Miteigentümer der WEG.

Das Land Bremen bevorzugt Antragsteller, die mit ihren Vorhaben zur CO2-Reduktion beitragen.

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