Die nachfolgenden Förderbeträge sind Höchstbeträge. Die tatsächlichen Förderbeträge legt die Bewilligungsstelle unter Nutzung der Ausführungsbestimmungen fest. Es gilt immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Ausführungsbestimmung.

Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Gesamtkosten der Maßnahme einen Betrag von 2.500 EUR (750 EUR bei Eigenleistungen) übersteigen. Eine Nachbewilligung von Fördermitteln ist ausgeschlossen.

Höchstbeträge

Im Dezember 2012 waren folgende Höchstbeträge geregelt:

Dämmung der Außenwand auf der Außenseite

 
Dicke des Dämmstoffs bis zu
14 cm 14 EUR/m2
15 cm 15 EUR/m2
16 cm 16 EUR/m2
17 cm und mehr 17 EUR/m2

Dämmung zweischalige Außenwand

Der Förderbetrag ermittelt sich aus einem Festbetrag von bis zu 300 EUR und einem flächenbezogenen Fördersatz von bis zu 2 EUR/m2.

Dämmung der Kellerdecke/Sohle

Bei der Verwendung des 10 cm dicken Dämmstoffs werden bis zu 4,50 EUR/m2 gewährt.

Dämmung des Daches

Der Förderbetrag ermittelt sich aus einem Festbetrag von bis zu 300 EUR und einem flächenbezogenen Fördersatz. Dieser wird wie folgt ermittelt:

 
Dicke des Dämmstoffs bis zu
18 cm 6 EUR/m2
20 cm 7 EUR/m2
22 cm 8 EUR/m2
24 cm und mehr 9 EUR/m2

Dämmung des Dachbodens

Bei der Verwendung des 24 cm dicken Dämmstoffs werden bis zu 4,50 EUR/m2 gewährt.

Dämmung der Außenwand auf der Innenseite

Der Förderbetrag beträgt hier bis zu 12 EUR/m2.

Nachhaltige Dämmstoffe

Werden nachhaltige Dämmstoffe verwendet, so ist ein zusätzlicher Bonus von bis zu 8 EUR/m2 möglich. Bei der Verwendung biozidfreier Anstriche und Putze an Außenwanddämmungen ist eine zusätzliche Förderung von bis zu 3 EUR/m2 drin.

Hochwärmedämmende Fenster

Der Einbau von hochwärmedämmenden Fenstern bzw. der Austausch von Bestandsfenstern gegen hochwärmedämmende Fenster wird mit bis zu 50 EUR/m2 belohnt.

Umfangreiche Dämmmaßnahmen

Umfangreiche Dämmmaßnahmen werden mit folgenden Boni in Prozent an der Fördersumme belohnt: Bei der Durchführung von

  • 2 Dämmmaßnahmen bis zu 15 %
  • 3 Dämmmaßnahmen bis zu 20 %
  • 4 und mehr Dämmmaßnahmen bis zu 25 %.

Nachbarschaftsbonus

Der Nachbarschaftsbonus für die Dämmung von Außenwänden und Dächern beträgt 20 % des Fördersatzes pro m2 geförderter Dämmfläche. Dies Förderung erhält jeder infrage kommende Gebäudeeigentümer.

Hydraulischer Abgleich

Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs wird wie folgt gefördert:

  • Einfamilienhaus bis zu 300 EUR
  • Zweifamilienhaus bis zu 400 EUR
  • für jede weitere Wohneinheit bis zu 100 EUR.

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