Die nachfolgenden Förderbeträge sind Höchstbeträge. Die tatsächlichen Förderbeträge legt die Bewilligungsstelle unter Nutzung der Ausführungsbestimmungen fest. Es gilt immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Ausführungsbestimmung.
Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Gesamtkosten der Maßnahme einen Betrag von 2.500 EUR (750 EUR bei Eigenleistungen) übersteigen. Eine Nachbewilligung von Fördermitteln ist ausgeschlossen.
Höchstbeträge
Im Dezember 2012 waren folgende Höchstbeträge geregelt:
Dämmung der Außenwand auf der Außenseite
Dicke des Dämmstoffs |
bis zu |
14 cm |
14 EUR/m2 |
15 cm |
15 EUR/m2 |
16 cm |
16 EUR/m2 |
17 cm und mehr |
17 EUR/m2 |
Dämmung zweischalige Außenwand
Der Förderbetrag ermittelt sich aus einem Festbetrag von bis zu 300 EUR und einem flächenbezogenen Fördersatz von bis zu 2 EUR/m2.
Dämmung der Kellerdecke/Sohle
Bei der Verwendung des 10 cm dicken Dämmstoffs werden bis zu 4,50 EUR/m2 gewährt.
Dämmung des Daches
Der Förderbetrag ermittelt sich aus einem Festbetrag von bis zu 300 EUR und einem flächenbezogenen Fördersatz. Dieser wird wie folgt ermittelt:
Dicke des Dämmstoffs |
bis zu |
18 cm |
6 EUR/m2 |
20 cm |
7 EUR/m2 |
22 cm |
8 EUR/m2 |
24 cm und mehr |
9 EUR/m2 |
Dämmung des Dachbodens
Bei der Verwendung des 24 cm dicken Dämmstoffs werden bis zu 4,50 EUR/m2 gewährt.
Dämmung der Außenwand auf der Innenseite
Der Förderbetrag beträgt hier bis zu 12 EUR/m2.
Nachhaltige Dämmstoffe
Werden nachhaltige Dämmstoffe verwendet, so ist ein zusätzlicher Bonus von bis zu 8 EUR/m2 möglich. Bei der Verwendung biozidfreier Anstriche und Putze an Außenwanddämmungen ist eine zusätzliche Förderung von bis zu 3 EUR/m2 drin.
Hochwärmedämmende Fenster
Der Einbau von hochwärmedämmenden Fenstern bzw. der Austausch von Bestandsfenstern gegen hochwärmedämmende Fenster wird mit bis zu 50 EUR/m2 belohnt.
Umfangreiche Dämmmaßnahmen
Umfangreiche Dämmmaßnahmen werden mit folgenden Boni in Prozent an der Fördersumme belohnt: Bei der Durchführung von
- 2 Dämmmaßnahmen bis zu 15 %
- 3 Dämmmaßnahmen bis zu 20 %
- 4 und mehr Dämmmaßnahmen bis zu 25 %.
Nachbarschaftsbonus
Der Nachbarschaftsbonus für die Dämmung von Außenwänden und Dächern beträgt 20 % des Fördersatzes pro m2 geförderter Dämmfläche. Dies Förderung erhält jeder infrage kommende Gebäudeeigentümer.
Hydraulischer Abgleich
Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs wird wie folgt gefördert:
- Einfamilienhaus bis zu 300 EUR
- Zweifamilienhaus bis zu 400 EUR
- für jede weitere Wohneinheit bis zu 100 EUR.