Gebäudezentralheizung
Zweck der Förderung ist der Ersatz von elektrischen Raumheizungen durch Gebäudezentralheizungen. Zudem soll die vorhandene elektrische Warmwasserbereitung ersetzt und in die Gebäudezentralheizung integriert oder mit dieser gekoppelt werden. Weiterhin wird gefordert, dass die neue Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien, Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung oder mit Gas betrieben wird. Heizungsanlagen, die mit Öl betrieben werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Eine gasbefeuerte Heizungsanlage wird nur dann gefördert, wenn zum Zeitpunkt der Installation der Anlage kein Anschluss an die Nah- und Fernwärmeversorgung möglich ist.
Der Gesamtanschlusswert der auszutauschenden elektrischen Raumheizung muss eine Anschlussleistung von 2 kW überschreiten. Der Ersatz einer elektrischen Wärmpumpe ist nach diesem Programm förderungsfähig. Kochendwassergeräte brauchen im Zusammenhang mit der Maßnahme nicht ausgetauscht werden.
Elektrisch betriebene Warmwasserspeicher und Durchlauferhitzer sind grundsätzlich auch zu ersetzen. Liegt ein begründeter Fall vor, so kann der Austausch unterbleiben, z. B. wenn der Austausch wirtschaftlich und ökologisch nicht vertretbar ist.
12 Wohnungen
Das Förderobjekt darf nicht mehr als 12 Wohnungen haben und muss im Land Bremen belegen sein.
Technische Voraussetzungen
Die Maßnahmen müssen folgende technische Voraussetzungen erfüllen:
Heizung
- Die Umwälzpumpe muss die Effizienzklasse A haben.
- Die Heizkörper müssen mit voreinstellbaren Thermostatventilen ausgestattet sein.
Die Heizungsanlage muss hydraulisch ausgeglichen werden und die Durchführung des Ausgleichs ist über eine Rechnung nachzuweisen.
Warmwasserbereitung
- Eine ausgetauschte Zirkulationspumpe muss die Effizienzklasse A aufweisen. Das Ein- und Ausschalten der Pumpe muss entweder über eine zeit- und temperaturabhängige Regelung oder eine verbrauchsabhängige Regelung erfolgen.
- Hat ein Objekt mindestens 2 Wohnungen, so muss jede Wohnung, die umgestellt wird, grundsätzlich über einen Warm- und Kaltwasserzähler verfügen. Es muss möglich sein, den Verbrauch je Wohnung getrennt zu ermitteln.
- Ist eine Warmwasserzapfstelle an der zentralen Wasserbereitung angeschlossen, müssen an den Waschbecken und Duschen wassersparende Einrichtungen angebracht werden. Dies gilt auch für Toilettenspülkästen.
- Der Bereitschaft-Wärmeaufwand WB des Warmwasserspeichers darf bei einer Speicherübertemperatur von 45 K maximal WB = 0,12 x V 0,5 kWh/d betragen.
Gasbrennwertanlagen
Bei einer Gasbrennwertanlage müssen die Heizflächen gasbefeuerter Anlagen für eine Heizwasserrücklauftemperatur von höchstens tR = 45° C ausgelegt sein.