Mit diesem Programm sollen Investoren einen Anreiz erhalten, den bestehenden Bestand an Mietwohnungen altersgerecht umzugestalten. Zudem werden Maßnahmen des Einbruchschutzes gefördert.
3.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?
Nur für Vermieter
Dieses Programm spricht alle Träger von Investitionsmaßnahmen an Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen an. Aber nicht nur die Maßnahme am bestehenden Wohnungsbestand wird gefördert, sondern auch der Ersterwerb einer neuen barrierereduzierten Wohnung.
Vermieterförderung
Dieses Programm ist ausschließlich für Vermieter. Selbstgenutzter Wohnraum wird nicht gefördert.
3.2 Was wird gefördert?
Das Programm entspricht dem KfW-Bank-Programm "Altersgerecht Umbauen (159)". Ziel des Programms ist der Abbau von Barrieren am bestehenden Wohnungsbestand, sodass die Objekte von jeder Altersgruppe uneingeschränkt genutzt werden können. Aufgrund der bereits zu dem KfW-Programm beschriebenen Voraussetzungen werden hier nur nochmals die Eckpunkte genannt.
Gefördert werden über das KfW-Programm Barrierereduzierungen sowie Maßnahmen zum Einbruchschutz.
Förderzweck
Maßnahmen zur Barrierereduzierung:
- bei den Wegen zu den Gebäuden und in der Außenanlage,
- im Eingangsbereich und den Wohnungszugängen,
- vertikale Erschließung oder Überwindung von Niveauunterschieden,
- durch Anpassung der Raumgeometrie,
- durch Maßnahmen an Sanitärräumen,
- durch Veränderung von Bedienelementen, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung und Kommunikation,
- Umgestaltungen von Gemeinschaftsräumen.
Maßnahmen des Einbruchschutzes:
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren,
- einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, die mit dem Wohnhaus verbunden sind,
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren,
- Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster sowie einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollländen und Lichtabdeckungen,
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen,
- Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.
Genauere Erläuterungen bis hin zu Details ergeben sich aus dem Merkblatt "Technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen". Dieses ist auf der Webseite der KfW-Bank (www.kfw.de) unter dem Programm "159" zu finden.
3.3 Konditionen
Nochmals günstigerer Zinssatz
Die Konditionen entsprechen denen des KfW-Bank-Programms "159". Der Anreiz, die Darlehen über das Land Hessen zu beantragen, liegt darin, dass die Programmzinsen der KfW-Bank nochmals mit einem unter dem KfW-Zinssatz liegenden günstigeren Zinssatz angeboten werden.
Hier die wichtigsten Eckpunkte des KfW-Programms:
- Laufzeiten der Darlehen bis zu 30 Jahren
- 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
- erste Zinsbindungsfrist 10 Jahre
- Auszahlungsquote 100 %
- Förderungsdarlehen bis zu 100 % der Kosten, maximal aber 50.000 EUR je Wohneinheit.
3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital
Kein Eigenkapital
Eigenkapital ist nicht erforderlich.
Die beantragten Darlehen dürfen nicht in Verbindung mit Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Maßnahmen stehen. Dies gilt nicht für Zwischenfinanzierungen. Die programmgemäße Durchführung der Maßnahmen ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen.
Als Sicherheiten gelten die banküblichen Besicherungen.
3.5 Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt bei der WI-Bank. Das entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Webseite der WI-Bank unter dem Programmpunkt. Die WI-Bank empfiehlt vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit ihren Mitarbeitern. Die Kontaktadresse finden Sie auf der Webseite der WI-Bank. Ein Anspruch auf die Förderung über das Land Hessen besteht nicht.
Insbesondere folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:
3.6 Ähnliche Programme
Das Programm entspricht dem KfW-Bank-Programm "Altersgerecht Umbauen" (159).