Dieses Programm ist für Investoren gedacht, die ihren Mietwohnungsbestand energetisch sanieren möchten. Die WI-Bank vergünstigt hierzu die bereits günstigen Programmzinsen der KfW-Bank.
5.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?
Dieses Programm spricht Wohnungseigentümer von Mietwohnungen an, die ihr Objekt energetisch im Sinne der Energieeinsparverordnung sanieren wollen.
5.2 Was wird gefördert?
Das Programm entspricht den KfW-Bank-Programmen "KfW-BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Sanierung) Programm 261" und "KfW-BEG Wohngebäude Kredit – Einzelmaßnahmen (262)".
Hier die wichtigsten Eckpunkte zu diesem Programm:
Gefördert werden die in den KfW-Programmen 261 und 262 aufgeführten Gesamt- oder Einzelmaßnahmen. Zu den Investitionskosten gehören nicht nur die Aufwendungen zur Erreichung des energetischen Ziels an sich, sondern auch die Planungs- und Baubegleitungskosten. Weiterhin rechnen auch Aufwendungen für die ordnungsgemäße Fertigstellung der energetischen Maßnahmen oder dazugehörige Nebenarbeiten zu den geförderten Kosten. Dies können beispielsweise Aufwendungen für die Luftdichtigkeitsprüfung sein.
5.3 Konditionen
Günstigerer Zinssatz
Die Konditionen entsprechen dem KfW-Bank-Programm. Der Anreiz, die Darlehen über das Land Hessen zu beantragen, liegt darin, dass die Programmzinsen der KfW-Bank nochmals mit einem unter dem KfW-Zinssatz liegenden günstigeren Zinssatz angeboten werden.
Eckpunkte
Hier die wichtigsten Eckpunkte des Programms:
- Die Darlehen für das Programm 261 können bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit betragen.
- Die Darlehen für das Programm 262 können bis zu 60.000 EUR je Wohneinheit betragen.
- Die Auszahlungsquote beträgt 100 %.
- Die erste Zinsbindungsfrist beträgt 10 Jahre.
- Es können Darlehen mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren vereinbart werden.
- Je nach Darlehenslaufzeit werden 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart.
- Als Sicherheiten gelten die banküblichen Sicherungen.
5.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital
Eine Förderung über dieses Programm ist nicht möglich, wenn die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Das Vorhaben muss von einem als Energieberater anerkannten Sachverständigen bestätigt werden. Der Sachverständige in seiner Person wird nicht vorgeschrieben. Hier besteht seitens des Antragstellers freies Wahlrecht.
Kein Eigenkapital
Eigenkapital wird nicht gefordert.
5.5 Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt bei der WI-Bank. Das entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Webseite der WI-Bank unter dem Programmpunkt. Die WI-Bank empfiehlt vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit ihren Mitarbeitern. Die Kontaktadresse findet man auf der Webseite der WI-Bank. Ein Anspruch auf die Förderung über das Land Hessen besteht nicht.
Insbesondere folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:
5.6 Ähnliche Programme
WI-Bank: Energieeffizienz im Mietwohnungsbau
Das Programm entspricht dem KfW-Bank-Programm "BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus" (261 und 262).
Zusätzliche Zuschüsse
Zuschüsse aus dem hessischen Energieeffizienzprogramm sind zusätzlich möglich.