2 Maßnahmen

Es werden 2 Investitionsmaßnahmen gefördert:

  • Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden, die zur nachhaltigen Verringerung des CO2-Ausstoßes nach dem KfW-Programm "BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Sanierung)" führen. Gefördert werden die Maßnahmen, die in ihrem Ergebnis mindestens das Niveau des KfW-Effizienzhauses 85 erreichen.
  • Der Neubau von Mietwohnungen, die den Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses einschließlich Passivhäuser entsprechen, werden nach dem KfW-Programm "BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Neubau)" gefördert, wenn sie im Ergebnis mindestens das Niveau des KfW-Effizienzhauses 55 erreichen.

Die KfW-Darlehen sind über die WI-Bank zu beantragen.

Nicht gefördert werden Objekte, die rechtlich und tatsächlich zur dauerhaften Wohnungsversorgung nicht geeignet sind oder deren Wohnungsgröße nicht angemessen ist oder die Ausstattung und die damit entstehenden Kosten besonders aufwendig sind.

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