Dieses Programm soll Eigentümern einer WEG die Möglichkeit eröffnen, zinsverbilligte Darlehen für energetische und/oder barrierereduzierende Modernisierungsmaßnahmen zu erhalten. Dies ist aufgrund der Sicherungsproblematik nicht immer möglich.

8.1 Wer ist antragsberechtigt?

Teilrechtsfähige WEG

Antragsberechtigt sind teilrechtsfähige WEG. Diese werden gegenüber der WI-Bank von ihren Verwaltern vertreten. Die WEG sind die Darlehensnehmer.

8.2 Fördervoraussetzungen

Eine Förderung für die WEG entfällt, wenn dieser die erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Zuverlässigkeit fehlt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Entwicklung der Hausgeldrückstände negativ ist.

Musterbeschluss nutzen

Die WEG muss über die Förderung einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen. Auf der Webseite der WI-Bank ist ein Musterbeschluss der WEG zu finden. Die WI-Bank sieht es gerne, wenn die Beschlussfassung die Angaben des Musters enthält.

8.3 Eigenkapital

10 %

Als Eigenkapital werden mindestens 10 % der Gesamtkosten verlangt. Besitzt einer der Eigentümer einen Miteigentumsanteil von mindestens 25 %, so muss in der Regel eine Bonitätsprüfung des Eigentümers vorgenommen werden. Die Bonitätsprüfung wird auch verlangt, wenn einer der Miteigentümer mehr als 10 Wohneinheiten innerhalb der WEG besitzt.

8.4 Was wird gefördert?

KfW-Programme

Gefördert werden energetische und barrierereduzierende Maßnahmen an einem WEG-Objekt im Bundesland Hessen. Grundlage der Förderung sind die KfW-Programme

  • KfW-BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus Sanierung – Kredit (261)
  • KfW-BEG Wohngebäude Kredit – Einzelmaßnahmen (262).

Die Darlehensanträge werden von der WI-Bank durchgeleitet. Der Antragsteller muss die einzelnen Fördervoraussetzungen der obigen Programme erfüllen. Ist dies nicht der Fall, so wird die Förderung abgelehnt. Die WI-Bank übernimmt die Bürgschaft gegenüber der KfW. Auf eine dingliche Sicherung wird seitens der WI-Bank verzichtet.

 
Hinweis

KfW-Programme

Die Programminformationen, Förderbedingungen und technischen Mindestanforderungen findet man auf der Webseite der KfW-Bank (www.kfw.de) unter Angabe der entsprechenden Programmnummer.

Die KfW-Programme fördern bis zu den folgenden Darlehenshöchstbeträgen:

 
KfW-Programm Darlehenshöchstbetrag
KfW-BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus 150.000 EUR je WE
KfW-BEG Wohngebäude Kredit Einzelmaßnahmen 60.000 EUR je WE

Bei Darlehen ab 250.000 EUR, bezogen auf die Gesamtmaßnahme, erfolgt die Auszahlung des Darlehens nach Bauphasen. Eine entsprechende Bewertung und Besichtigung wird durch einen Berater der WI-Bank vorgenommen.

8.5 Antragstellung

Kein Rechtsanspruch

Der Antrag ist mit den entsprechenden Unterlagen bei der WI-Bank einzureichen. Das Antragsformular und einen Hinweis zu den vorzulegenden Unterlagen findet man auf der Webseite der WI-Bank (www.wibank.de) unter dem entsprechenden Programm.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

8.6 Verwendungsnachweis

Die Antragsteller haben die programmgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen. Wie und wann der Nachweis zu erbringen ist, richtet sich nach den Programmen der KfW.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?