6,00 EUR bis 7,40 EUR
Für die Wohnungen können folgende Höchstmieten bei der Erstvermietung verlangt werden:
Vermietung | 1. Förderweg | 2. Förderweg |
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Erstvermietung | 6,00 EUR je m2 Wohnfläche/monatlich | 6,80 EUR je m2 Wohnfläche/monatlich |
Erstvermietung in Universitäts- und Hansestadt | 6,60 EUR je m2 Wohnfläche/monatlich | 7,40 EUR je m2 Wohnfläche/monatlich |
Ab dem 4. Jahr
Ab dem 4. Jahr der Bezugsfertigkeit kann die Miete erstmals erhöht werden. Allerdings in den ersten beiden Jahren nur um 0,25 EUR je m2 Wohnfläche/monatlich.
Diese Informationen muss der Mietvertrag enthalten
Im Mietvertrag ist auf die Mietpreisbindung, die höchstzulässige Miete, die Dauer der Mietpreisbindung und die Möglichkeiten der Mieterhöhung hinzuweisen.
Die Belegungsbedingungen gelten für die Dauer von 20 Jahren, gerechnet ab der Bezugsfertigkeit der Wohnung. Die Belegungsbedingungen sind durch einen Wohnberechtigungsschein nach § 27 WoFG nachzuweisen.
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