6,00 EUR bis 7,40 EUR

Für die Wohnungen können folgende Höchstmieten bei der Erstvermietung verlangt werden:

 
Vermietung 1. Förderweg 2. Förderweg
Erstvermietung 6,00 EUR je m2 Wohnfläche/monatlich 6,80 EUR je m2 Wohnfläche/monatlich
Erstvermietung in Universitäts- und Hansestadt 6,60 EUR je m2 Wohnfläche/monatlich 7,40 EUR je m2 Wohnfläche/monatlich

Ab dem 4. Jahr

Ab dem 4. Jahr der Bezugsfertigkeit kann die Miete erstmals erhöht werden. Allerdings in den ersten beiden Jahren nur um 0,25 EUR je m2 Wohnfläche/monatlich.

 
Wichtig

Diese Informationen muss der Mietvertrag enthalten

Im Mietvertrag ist auf die Mietpreisbindung, die höchstzulässige Miete, die Dauer der Mietpreisbindung und die Möglichkeiten der Mieterhöhung hinzuweisen.

Die Belegungsbedingungen gelten für die Dauer von 20 Jahren, gerechnet ab der Bezugsfertigkeit der Wohnung. Die Belegungsbedingungen sind durch einen Wohnberechtigungsschein nach § 27 WoFG nachzuweisen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?