Gefördert werden Eigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigte von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, sofern eine ausreichende Kreditwürdigkeit vorliegt. Die Antragsteller müssen natürliche Personen sein. Zum Haushalt muss mindestens eine volljährige Person und ein Kind oder eine Person mit Schwerbehinderung gehören. Das Förderobjekt ist dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge