Mit der Maßnahme darf vor Beginn der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Reine Planungs-, Beratungs- oder Bodenuntersuchungsleistungen gelten nicht als Beginn. Dies gilt auch für den Erwerb des Grundvermögens. Als Maßnahmenbeginn werden in aller Regel die Vergabe von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Wurden für das Objekt bereits aus anderen Förderprogrammen des Saarlands Fördermittel in Anspruch genommen, so entfällt die Förderung, wenn es sich um die gleiche Fördermaßnahme handelt.

Der Antrag ist auf dem vorgesehenen Antragsformular an die SIKB zu richten. Diese entscheidet gemeinsam mit dem Landesamt für zentrale Dienste – Amt für Bau und Liegenschaften – über die Zusage.

Antrags­unterlagen

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Einkommensnachweis und Vermögensübersicht
  • Eigenmittelnachweis
  • Eigentumsnachweis für das Baugrundstück
  • Grundstückskaufvertrag
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Baupläne, Lageplan, Baubeschreibung
  • Baugenehmigung (falls erforderlich)
  • Bauzahlenberechnung
  • Wertermittlung
  • Kostenzusammenstellung des Architekten
  • Nachweis der Bauherrenhaftpflicht-/Feuerversicherung
  • Finanzierungsplan und ggf. Nachweis der Selbsthilfe
  • Bestätigung der Gemeinde, dass das Vorhaben zur "Besonderen Gebietskulisse" gehört

Nach Abschluss der Maßnahme wird ein Verwendungsnachweis verlangt. Dieser erfolgt durch Vorlage der Schlussrechnungen, dem Nachweis der Bezugsfertigkeit.

Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

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