Mit der Maßnahme darf vor Beginn der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Reine Planungs-, Beratungs- oder Bodenuntersuchungsleistungen gelten nicht als Beginn. Dies gilt auch für den Erwerb des Grundvermögens. Als Maßnahmenbeginn werden in aller Regel die Vergabe von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Wurden für das Objekt bereits aus anderen Förderprogrammen des Saarlands Fördermittel in Anspruch genommen, so entfällt die Förderung, wenn es sich um die gleiche Fördermaßnahme handelt.

Ein Recht auf die Gewährung eines Baudarlehens besteht nicht.

Der Antrag ist an die SIKB zu richten. Diese entscheidet gemeinsam mit dem Landesamt für zentrale Dienste – Amt für Bau und Liegenschaften – über die Zusage.

Das Saarland fördert vorrangig Objekte, die den Anforderungen einer "Besonderen Gebietskulisse" entsprechen. Dies gilt besonders verstärkt in Gemeinden, wo sich die Gemeinde selbst noch an der Förderung der Gesamtmaßnahmen beteiligt.

Antragsunterlagen

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Einkommensnachweis und Vermögensübersicht
  • Eigenmittelnachweis
  • Eigentumsnachweis für das Baugrundstück
  • Grundstückskaufvertrag
  • aktueller Grundbuchauszug
  • Baupläne, Lageplan, Baubeschreibung
  • Baugenehmigung (falls erforderlich)
  • Bauzahlenberechnung nach der Wohnflächenverordnung
  • Wertermittlung
  • Kostenzusammenstellung des Architekten
  • Nachweis der Bauherrenhaftpflicht-/Feuerversicherung
  • Finanzierungsplan und ggf. Nachweis der Selbsthilfe
  • Bestätigung der Gemeinde, dass das Vorhaben zur "Besonderen Gebietskulisse" gehört

Das Darlehen muss grundpfandrechtlich besichert werden.

Nach Abschluss der Maßnahme wird ein Verwendungsnachweis verlangt. Dieser erfolgt durch Vorlage der Schlussrechnungen, den Nachweis der Bezugsfertigkeit und der Wohnberechtigung.

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